Remscheid Todesschütze wollte Leben seiner Gefährtin bestimmen

Remscheid · Der 74-Jährige, der am Dienstag seine 71-jährige Lebensgefährtin und anschließend sich selbst tötete, wollte offenbar starke Kontrolle über das Leben seiner Freundin ausüben, berichtet die Staatsanwaltschaft.

Mann erschießt Lebensgefährtin und sich selbst
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Die Hintergründe der beiden Schüsse, mit denen der Lenneper Klaus M. (74) am Dienstagmittag seine Partnerin (71) und sich selbst in einem Hochhausflur der Siedlung am Henkelshof in Hackenberg tötete, sind weitgehend aufgeklärt. Staatsanwalt Torsten Meyer teilte die Ermittlungsergebnisse mit. Demnach war der Schütze offenbar ein Waffennarr. Die tödlichen Schüsse feuerte er aus einer kleinen Pistole, Kaliber 22, ab, die er vermutlich selbst gebaut hatte. Außerdem stellte die Kripo in seiner Lenneper Wohnung ein Gewehr sicher, für das er allerdings einen Waffenschein besaß.

Nach umfangreichen Befragungen im Umfeld des Toten zeichnet sich nun auch ein klareres Bild zu den Motiven ab. "Er war offenbar besitzergreifend," sagt Staatsanwalt Meyer, "er wollte seiner Gefährtin Vorschriften machen, ihr Leben kontrollieren und bestimmen." Zuletzt soll es Streit um eine Freundin seiner Partnerin gegeben haben, die M. missfiel. Das ging offenbar so weit, dass er ihr den Umgang mit der Freundin verboten hatte. Meyer: "Der Streit ist dann wohl eskaliert."

Was genau geschah, und warum der Schütze letztendlich seine Kugeln abfeuerte, lässt sich nur lückenhaft rekonstruieren. Beide lebten in getrennten Wohnungen, hielten sich aber meist in der Lenneper Bleibe von M. auf. Am Dienstagmittag muss er dann seiner Partnerin in ihre Wohnung in das Hochhaus am Henkelshof gefolgt sein. Die Pistole trug er bei sich und zog sie im Hausflur, nur weniger Schritte von der Wohnung entfernt. Seiner Gefährtin schoss er in den Kopf und danach sich selbst in den Mund. Das hat die Obduktion ergeben. Die Frau war sofort tot, von Nachbarn alarmierte Notärzte versuchten vergeblich, den schwer verletzten Mann zu retten. Dabei soll er sich in letzten Worten zu der Tat bekannt haben. Einen Abschiedsbrief gibt es nicht.

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