Remscheid "Trading-König von Mallorca" stellt Geständnis in Aussicht

Remscheid · 30 optimistische Kleinanleger, einige davon aus Remscheid und Solingen hatten in den Jahren 2005 und 2006 rund 1,5 Millionen Euro der Firma eines selbst ernannten "Trading-Königs von Mallorca" anvertraut. Nun stand der "Trading König" vor Gericht.

 Auf Mallorca sollten Traumrenditen entstehen.

Auf Mallorca sollten Traumrenditen entstehen.

Foto: holbox /shutterstock.com

Einige sollen sogar Kredite aufgenommen haben, um das Geld vermeintlich gewinnbringend anlegen zu können. Bald mussten die gutgläubigen Investoren mit Entsetzen feststellen, dass die versprochenen Ertragszinsen von bis zu 12 % nur anfangs tröpfchenweise flossen und schnell versiegten.

Auch die Einlagen selbst fielen dem aufwendigen Lebensstil des Angeklagten zum Opfer oder verschwanden im Dickicht von dubiosen Anlagefirmen, obskuren Banken in Zypern und Panama oder den Provisionszahlungen an einschlägige Geldeinwerber.

Die versprochene Verwendung der Gelder im Immobilienmarkt fand nie statt. Anfängliche Zinszahlungen wurden von neu eingeworbenen Einlagen bezahlt, um die Anleger bei Laune zu halten. Kurz gesagt: Ein Schneeballsystem, dessen schnelle Implosion vorherzusehen gewesen wäre. Und mittendrin der "Trading-König", der nicht nur mit hohen Renditen gelockt, sondern auch mit Tankdeckeln, Pornoseiten und Pülverchen gehandelt haben soll.

Wegen Untreue wurde der 60 Jahre alte Angeklagte bereits 2016 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof kassierte dieses Urteil und verwies das Verfahren an das Landgericht Wuppertal zurück. Dort wiederum muss nun entschieden werden, ob neben Untreue nicht auch vorsätzlicher Betrug zu verurteilen wäre.

Die Wiederaufnahme des Verfahrens droht mit elf Verhandlungstagen und allein durch die Zahl der zu vernehmenden Zeugen aufwendig zu werden. Eine Verurteilung zu einer höheren Strafe wäre hingegen nicht zulässig. Das ließ das Gericht offenbar zu einer flexibleren Herangehensweise greifen: Unter Berücksichtigung einer bereits verbüßten Untersuchungshaft von zweieinhalb Jahren wären in anderthalb Jahren zwei Drittel der Haft verbüßt.

Danach hätte die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung im Raum gestanden. Um also das Verfahren abzukürzen, wurde dem Angeklagten empfohlen, ein umfassendes Geständnis abzulegen, das strafmildernd gewertet werden könne. Das wiederum hat der Angeklagte zum nächsten Verhandlungstermin in Aussicht gestellt.

(mag)
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