Serie Erben Und Vererben (8) Tu Gutes und denk an die Nachwelt

Remscheid · Erblasser können ihr Vermögen auch an Stiftungen vermachen.

 Gerd Getschmann, Regionalleiter Private Banking bei der Volksbank Remscheid-Solingen.

Gerd Getschmann, Regionalleiter Private Banking bei der Volksbank Remscheid-Solingen.

Foto: Volksbank

Remscheid Wer ein umfangreiches Vermögen hat und neben seinen Angehörigen auch der Gesellschaft etwas zukommen lassen will, kann einen Teil seines Erbes an Stiftungen vermachen. Auch für Erblasser, die keine Kinder oder weitere Nachkommen haben, mag dieser Schritt eine Möglichkeit sein, um die Vermögenswerte nach dem Tod möglichst sinnvoll einzusetzen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Vererbungswelle hat das Thema "Stiftungen" bei den Bankberatern Konjunktur: "Wir haben immer wieder Anfragen dazu", sagt Gerd Getschmann, Regionalleiter Private Banking bei der Volksbank Remscheid-Solingen.

Momentan betreut die Bank 15 Stiftungen, in den kommenden zwölf Monaten sollen noch drei weitere hinzukommen. Eine Stiftung ist eine "juristische Person" und verwaltet ein Vermögen, dessen Einkünfte für einen gemeinnützigen Zweck in den Bereichen Kultur, Soziales und Wissenschaft verwendet werden können. Verwaltet wird die Stiftung durch einen Vorstand, in dem in der Regel fünf Personen sitzen. Die Gründung einer eigenen Stiftung sollte ein Erblasser allerdings nur dann ernsthaft erwägen, wenn er ausreichend Finanzmittel besitzt - und das sollte nach Ansicht von Getschmann mindestens eine Million Euro sein.

Zudem sollte der potentielle Stifter über ein "soziales Netzwerk" verfügen, aus dem er den Vorstand bestellen kann. Mehrere juristische Hürden müssten überwunden werden, etwa sechs bis neun Monate dauere es, ehe die Stiftung im sogenannten Stiftungsregister eingetragen ist. Wer eine eigene Stiftung gründen will, sollte überdies den Stiftungszweck "nicht zu eng definieren" und die Einkünfte nicht nur einer Einrichtung zugutekommen lassen, rät Getschmann.

In der Regel wird das Kapital angelegt und nicht für die Stiftungszwecke aufgezehrt: Wie das geschieht, regeln die Anlagerichtlinien der Stiftungssatzung. Angesichts des derzeit niedrigen Zinsniveaus ist die Anlage in Tages- oder Festgeld allerdings nicht sonderlich attraktiv, dafür wird dann eher in Aktien oder Fonds investiert. Experten empfehlen eine möglichst breite Streuung. Gegebenenfalls kann auch ein Vermögensverwalter beauftragt werden, sich mit der Mehrung des Stiftungskapitals zu befassen.

Die Volksbank bietet aber auch die Möglichkeit von "Zustiftungen", also der finanziellen Unterstützung für bereits bestehende Stiftungen. Diese Option bietet sich vor allem dann an, wenn der Betrag nicht ganz so groß ausfällt oder der Erblasser vielleicht den bürokratischen Aufwand der Gründung einer eigenen Stiftung scheut. Hier kann das Kreditinstitut beraten, welche Stiftungen für welchen Zweck zur Verfügung stehen.

Unabdingbar ist es aber, die Unterstützung einer Stiftung im Testament erfassen zu lassen - damit es nach dem Tod des Erblassers keinen Streit unter den Begünstigten entsteht. Zudem sollten in jedem Fall ein Jurist und ein Notar konsultiert werden. In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen rund 21.000 rechtsfähige Stiftungen (Stand: Ende September 2015). Mehr als die Hälfte davon wurde in den letzten 15 Jahren gegründet.

Pro Jahr kommen rund 700 neue Stiftungen hinzu. Das Gesamtvermögen der Stiftungen wird auf weit über 100 Milliarden Euro geschätzt, die Ausgaben belaufen sich auf etwa 17 Milliarden Euro.

(RP)
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