Remscheid Verbraucherberatung: Fallen bei Tauschbörsen

Remscheid · Kostenpflichtige Onlinevideotheken werden immer häufiger genutzt. Die Stiftung Warentest fand jedoch in einem Test aus dem vergangenen Jahr heraus, dass das Angebot bei Neuheiten im Vergleich zur klassischen Videothek begrenzter ist.

Viele Neuheiten gibt es häufig auch frei zugänglich im Internet. Lydia Schwertner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Remscheid, warnt aber vor dem Gebrauch solcher Filme. "Hier kommt man schnell in den Bereich der Urheberrechtsverletzung", erklärt Schwertner. Der Besuch von Tauschbörsen, sogenannte Filesharing-Programme wie "BitTorrent", "eMule" oder "Gnutella", ist grundsätzlich nicht verboten. Häufig kann man als Nutzer aber nicht erkennen, ob ein Film urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. "Ein eindeutiger Hinweis ist es jedoch, wenn ein Film noch in den Kinos läuft", merkt die Verbraucherexpertin an. Nutzer solcher Tauschbörsen sollten aber lieber grundsätzlich vorsichtig sein. Der Upload urheberrechtlich geschützter Filme (oder auch Musik) ist illegal. "Wer in solchen Tauschbörsen Filme oder andere Dateien runterlädt, ist zeitgleich auch automatisch Uploader, sofern man das nicht technisch eindeutig abschalten kann", erklärt Schwertner. Deshalb sollte man davon lieber die Finger lassen, rät die Expertin.

Besteht ein Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung, kann ein Gericht den Provider dazu verpflichten, den Inhaber einer Rechners preiszugeben, sodass eine Unterlassungserklärung vom Rechteinhaber der Dateien in der Post liegen kann. "Da kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen", sagt Schwertner.

Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern über die Nutzung solcher Börsen sprechen. Haftbar wird nämlich der Anschlussinhaber gemacht. Das heißt, Eltern könnten auch für Up- oder Downloads von Freunden der Kinder haften, die über ihren Anschluss erfolgten. Ist eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung des Rechteinhabers einmal im Briefkasten, sollte diese auf keinen Fall ignoriert werden. "In solchen Fällen sollte man nicht einfach die Erklärung unterschreiben, sondern sich immer rechtlich beraten lassen", empfiehlt Schwertner.

(lupi)
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