Remscheid Verkaufsoffene Sonntage stehen fest

Remscheid · Acht Termine stehen. Innenstadt und Lüttringhausen müssen nacharbeiten.

 Der ideelle Weihnachtsmarkt in Lüttringhausen ist traditionell am ersten Advent. Ob am gleichen Tag auch in der City ein Weihnachtsmarkt und verkaufsoffener Sonntag laufen darf, muss geklärt werden.

Der ideelle Weihnachtsmarkt in Lüttringhausen ist traditionell am ersten Advent. Ob am gleichen Tag auch in der City ein Weihnachtsmarkt und verkaufsoffener Sonntag laufen darf, muss geklärt werden.

Foto: Michael Schütz (Archiv)

Eine Liste mit acht Terminen für verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr ist gestern bei einem Gespräch zwischen Vertretern der Einzelhändler, den Gewerkschaften und der Stadt im Büro des Oberbürgermeisters vereinbart worden. Den Start machen die Marktschreier am 5. März in Alt-Remscheid. Am 20. Mai geht es mit der Motorshow auf der Alleestraße weiter. Ob die Geschäfte auch am 3. Dezember zum Weihnachtsmarkt öffnen dürfen, ist noch ungeklärt.

Laut Jürgen Beckmann, Chef des Ordnungsamtes, habe der Remscheider Weihnachtsmarkt zu wenige Stände, an denen man Geschenkartikel kaufen könne. "Da haben wir noch Gesprächsbedarf", sagte Beckmann. Der Marketingrat Innenstadt hatte den Antrag für die Öffnung während des Martinszugs zurückgezogen. Der Martinszug sei nicht der Frequenzbringer, um viele Bürger in die Innenstadt zu locken.

In Lennep bleibt es bei den traditionellen Veranstaltungen, heißt es. Die Besucher des Sommerfestes (2. Juni), der Veranstaltung "Rund um die Kartoffel" (10. September) und des Weihnachtsmarktes (17. Dezember) können auch Einkäufe erledigen. Genehmigungsfähig sind laut Beckmann der Herbst- und Bauernmarkt (24. September) und der ideelle Weihnachtsmarkt (3. Dezember) in Lüttringhausen. Doch bei der Begründung für eine Öffnung der Einzelhandelsläden muss noch schriftlich nachgearbeitet werden. Abgelehnt hat die Runde den Vorschlag für "Lennep blüht". Die Veranstaltung könne aber stattfinden. Wenn entsprechend viele Menschen kommen, sei eine Verknüpfung mit geöffneten Läden im nächsten Jahr möglich.

Seit dem vorigen Jahr gelten nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster verschärfte Bestimmungen für verkaufsoffne Sonntage. Der Veranstalter muss nachweisen, dass die Besucher in erster Linie wegen der Veranstaltung kommen und nicht wegen der geöffneten Läden. Nur Läden in unmittelbarer Nähe der Veranstaltung dürfen an dem Sonntag öffnen.

Ralf Engel vom Einzelhandelsverband zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. Er habe gehofft, dass die Gewerkschaft Verdi einen Verzicht auf Rechtshilfe erklärt, um vor Überraschungen wie im vorigen Jahr sicher zu sein. Das sei aber nicht geschehen.

(RP)
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