Remscheid Wermelskirchener Krankenhaus darf Herzschrittmacher nicht kontrollieren

Remscheid · Die Klinik verzichtet nach juristischer Prüfung darauf, für dieses Serviceangebot einen erneuten Antrag zu stellen - die Rechtslage sei eindeutig.

Remscheid: Wermelskirchener Krankenhaus darf Herzschrittmacher nicht kontrollieren
Foto: Moll Jürgen

Die Entscheidung ist gefallen - und sie ist endgültig: Wermelskirchener Bürger dürfen ihre Herzschrittmacher in Zukunft nicht mehr im Krankenhaus an der Königstraße kontrollieren lassen. Das teilt Christian Madsen, Geschäftsführer des Krankenhauses, auf Anfrage unserer Redaktion mit. "Wir haben mit unseren Fachanwälten noch einmal alles versucht, um dieses Angebot fortführen zu dürfen. Aber die Rechtslage ist eindeutig", sagt Madsen. "Ein erneuter Antrag für dieses Angebot hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt."

Zum Hintergrund: Im Wermelskirchener Krankenhaus werden seit Jahrzehnten Herzschrittmacher implantiert - die Patienten wurden von ihren Hausärzten auch immer wieder zur Kontrolle ins heimische Krankenhaus überwiesen. Wechselseitig gab es eine große Zufriedenheit. Für diese ambulante Kontrolle muss das Krankenhaus aber alle zwei Jahre eine Ermächtigung beantragen - jahrzehntelang klappte dies ohne Beanstandung. Dann war sie ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Das Krankenhaus sah die Kontrolle aber als Service für die Patienten an und leistete dieses Angebot zuletzt kostenfrei.

Dazu gab es dann aber jüngst den Widerspruch eines niedergelassenen Remscheider Kardiologen - das Krankenhaus stoppte ihr Serviceangebot, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden. Denn der Grundsatz lautet: ambulant vor stationär. Diese neue Situation hatte für Empörung bei den betroffenen Patienten gesorgt - mehrere meldeten sich in der BM-Redaktion, um ihr Unverständnis über so eine Entscheidung des Berufungsausschusses in Düsseldorf kundzutun.

Zuletzt hatte es noch einen Hoffnungsschimmer gegeben: Der Allgemeinmediziner Walter Steege aus Remscheid, Vorstandsmitglied der Kreisstelle Remscheid in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, hatte angeregt, einen neuen Antrag auf Ermächtigung zur ambulanten Kontrolle zu stellen. Dies prüften die Anwälte des Krankenhauses in den vergangenen Wochen. Letztlich habe man sich aber entschieden, auf einen erneuten Antrag zu verzichten. Madsen: "Wir bedauern dies für unsere Patienten sehr. Aber als der letzte Einspruch kam, war die Sache eindeutig."

(ser)
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