Remscheid Zeugen schildern Angeklagten als gewalttätig

Remscheid · Hatte der Angeklagte, der versucht haben soll, seine Ex-Frau in der sogenannten Bachtalrunde in Remscheid mit Benzin zu verbrennen, ihr bereits vorher Gewalt angetan? Die Schwester der Geschädigten - die beiden wohnen Tür an Tür - hatte es nicht mit eigenen Augen gesehen.

Allerdings hatte sie öfters über den eingeschalteten Telefonlautsprecher mitgehört, dass der Angeklagte seine Exfrau bedrohte. Einmal soll er sogar gesagt haben, dass er zunächst die Schwester seiner Exfrau vergewaltigen und danach ermorden wolle. Anschließend wollte er dasselbe mit seiner Exfrau tun.

Der Lebenspartner (54) der Schwester der Geschädigten bezeichnete den Angeklagten als eine "harte Person". So soll der Angeklagte seinen Sohn mit einem Gummischlauch im Wald verprügelt haben, um die genaue Adresse seiner Exfrau zu erfahren.

"Ich habe die Striemen auf den Rücken des Jungen gesehen", sagte der Zeuge. Deshalb zögerte er nicht, als er am Tattag in der benachbarten Wohnung heftiges Gepolter hörte. Seine Lebenspartnerin und er stürzten in die Wohnung. Dort lag die Geschädigte in Rückenlage auf dem Boden ohne Oberbekleidung. Sie sei leichenblass gewesen und habe nach Benzin gerochen. Sie erzählte unter heftigem Atmen, dass ein alter Mann sie gerettet habe.

Das bezog sich auf den Zeugen (81), der bereits ausgesagt hatte, den Angriff vereitelt zu haben (wir berichteten). Der Lebenspartner bewaffnete sich mit einem Küchenmesser und durchstreifte die Bachtalrunde. Dort soll die Geschädigte überfallen worden sein. Das weitere Geschehen deckt sich mit anderen Aussagen: Die Polizei hielt den Lebenspartner aufgrund des Messers für den gesuchten Täter und nahm ihn fest. Nach Aufklärung des Missverständnisses fand der Mann in unmittelbarer Umgebung eine offene Plastikflasche - sie enthielt Benzin.

Er übergab sie der Polizei. Die Verteidigerin will jetzt geklärt haben, ab welcher Menge eine durchschnittliche menschliche Nase Benzingeruch wahrnimmt. Ferner steht noch eine Ortsbesichtigung zur Feststellung der Entfernung zwischen Zeuge und Tatgeschehen und dem vermeintlichen Täter und der Geschädigten im Raum. Mindestens zwei Gutachter und ein Mediziner sollen zudem noch befragt werden. Der letzte anberaumte Verhandlungstermin vor dem Landgericht ist der 9. April.

(begei)
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