Rhein-Kreis Neuss Arbeitgeber: Daten zu Beschäftigung melden

Rhein-Kreis Neuss · Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2016 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2017 der Agentur für Arbeit an ihrem Betriebssitz ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Der Hintergrund: Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. "Arbeitgeber profitieren jedoch davon, wenn sie schwerbehinderte Männer und Frauen einstellen. Menschen mit Handicaps sind in der Regel hochmotiviert und angesichts des Fachkräftebedarfs benötigen wir ihre Kompetenzen", erklärt Wolfgang Draeger, Geschäftsführer operativ der Agentur für Arbeit Mönchengladbach.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, haben zu Jahresbeginn das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM erhalten. Die aktuelle Version der Programmdatei kann unter www.rehadat-elan.de heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber auch weiterführende Informationen und Vordrucke. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, anzeigepflichtig sind und fristgerecht ihre Angaben machen müssen.

Weitere Fragen werden unter der Rufnummer 0800 4555520 beantwortet.

(NGZ)
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