Rhein-Kreis Neuss Alkoholmissbrauch kann gerade an Karneval gefährlich werden

Rhein-Kreis Neuss · Der Kreis kontrolliert an den "tollen Tagen" die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Auch die Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an.

Die Karnevalszüge im Rhein-Kreis Neuss 2017
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Foto: Andreas Woitschützke

Zu Beginn des Straßenkarnevals weisen Polizei, Ordnungsämter und das Kreisjugendamt auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und appellieren an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen. In Verantwortung stehen die Veranstalter von Umzügen oder anderer "Events" und die Gewerbetreibenden im Bereich Getränke und Genussmittel, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Aber auch Eltern sowie alle Erwachsenen sollten in dieser Zeit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht zum Konsum alkoholischer Getränke verleitet werden. "Erwachsene, insbesondere die Eltern, spielen mit ihrem Vorbild eine ganz wesentliche Rolle für Verhaltensmuster von Kindern und Jugendlichen. Sie sollten vorleben, dass Freude am Feiern und an der Ausgelassenheit auch ohne Alkohol möglich ist", sagt Kreisjugendamtsleiterin Marion Klein. Ziel ist das Einhalten des Jugendschutzes.

Neuss: Das sind die Top-Karnevalstermine 2017
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Foto: Woitschützke, Andreas

Das Jugendamt des Rhein-Kreises sowie die Caritas Neuss und die Kreispolizeibehörde mit ihrer Sucht- und Drogenprävention als Kooperationspartner des Kreises leisten seit vielen Jahren Präventionsarbeit. Projekte wie "ProJugend statt ProMille", Suchtpräventionsprojekte an Schulen, schulische Angebote für Lehrer, Schüler und Eltern, Präventionsmaßnahmen auf Veranstaltungen wie Schützenfesten und Karneval mit dem PrEvent-Mobil der Caritas sollen auf die Gefahren aufmerksam machen und Jugendliche mit dem Umgang mit Alkohol und Sucht stärken.

Das Jugendamt und seine Kooperationspartner sind in diesem Jahr unter anderem bei der Karnevalsveranstaltung am heutigen Altweibertag im RedHot in Jüchen vor Ort.

Auch die Kreispolizei kündigt verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im Kreisgebiet von Altweiber bis Aschermittwoch an. Die Polizei appelliert an alle Jecken, die auf das Autofahren nicht verzichten möchten oder können, weder sich noch andere durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit zu gefährden.

Die "ernüchternde" Bilanz aus dem vergangenen Jahr: Während der "tollen Tage" 2016 kontrollierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss mehr als 640 Fahrzeugführer. In 253 Fällen wurden Atemalkoholtests vorgenommen. Dabei stellten die Beamten sieben Autofahrer fest, die über dem erlaubten Promillewert lagen. Weitere drei Fahrzeugführer standen unter Drogeneinfluss. Es ereigneten sich fünf Verkehrsunfälle bei denen Alkohol im Spiel war.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen sei der "Restalkohol", der nach einer langen, feuchtfröhlichen Nacht vom Körper nicht vollständig abgebaut wurde. Schon bei 0,3 Promille erwarten einen Autofahrer eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, man zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht. Der Konsum von Drogen, und die daraus resultierende Beeinträchtigung bei der Teilnahme am Straßenverkehr, kann noch lange nach dem Konsum im Blut nachgewiesen werden. Auch dann ist der Führerschein in Gefahr, es drohen hohe Bußgelder und eine Strafanzeige.

Ein Verwarnungsgeld können auch Kostüme nach sich ziehen, die den Fahrzeugführer in seiner Sicht oder seiner Hör- oder Bewegungsfähigkeit einschränken, erklärt die Polizei. Wer sich hinters Steuer setzt, muss gefährliche Situationen unmittelbar erkennen und in der Folge schnell reagieren können. Masken, bunte Kontaktlinsen oder ausladende Kopfbedeckungen können dabei ein gefährliches Hindernis sein.

(NGZ)
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