Rhein-Kreis Neuss Dehoga kritisiert den neuen Koalitions-Vertrag

Rhein-Kreis Neuss · Der Dehoga in Düsseldorf/Rhein-Kreis Neuss kritisiert einige Punkte an den Vereinbarungen der neuen Regierung, vor allen Dingen im Bereich des Arbeits-rechts. Dabei stehen die Vorschriften zur "Arbeit auf Abruf" sowie die fehlende "Flexibilisierung" arbeitszeitlicher Regelungen im Mittelpunkt.

Rhein-Kreis Neuss: Dehoga kritisiert den neuen Koalitions-Vertrag
Foto: Foto Monika Könignn

"Arbeit auf Abruf bedeutet für uns, dass wir auf große Nachfrageschwankungen, die sich zum Beispiel im Biergartengeschäft witterungsbedingt ergeben, unbürokratisch und im Sinne der Gäste reagieren können. Die Sonne sagt uns für unsere Planung leider nicht drei Tage vorher Bescheid, wann sie scheinen wird", unterstreicht Giuseppe Saitta, Dehoga-Vorsitzender in Düsseldorf/Rhein-Kreis Neuss. "Arbeit auf Abruf" sei in Paragraf 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Dort heißt es unter anderem: wenn keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, gelten zehn Stunden als vereinbart. Der Koalitionsvertrag sieht die Verdopplung auf 20 Stunden vor. Diese 20 Stunden müssten dann unabhängig davon bezahlt werden, ob die Arbeit erbracht wurde oder nicht. "Arbeit auf Abruf bedeutet in unserer Branche häufig ,Aushilfsarbeit' oder ,kurzfristige Beschäftigung', mit der sich viele Studenten oder Schüler etwas hinzuverdienen möchten. Damit ist es nicht vergleichbar mit einem regulären Teil- oder Vollzeitarbeitsverhältnis. Wer stärker reguliert, wird dem Charakter dieser Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr gerecht", betont Saitta.

Mehr Engagement hätte sich der Dehoga bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gewünscht. Gastronomen und Hoteliers machen sich dafür stark, die Wochenhöchstarbeitszeit nicht länger durch eine Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden zu begrenzen.

(NGZ)
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