Rhein-Kreis Neuss Hartz-IV-Bezieher: Neue Höchstmiete gilt ab Februar

Rhein-Kreis Neuss · Ab dem kommenden Monat gibt es neue Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger im Rhein-Kreis Neuss. Nachdem vom Kreis wieder eine komplett neue Analyse der Situation am Wohnungsmarkt in Auftrag gegeben worden ist, liegen die aktuellen Ergebnisse in Form neu ermittelter Mietobergrenzen vor. Noch im Dezember hat der Kreistag einen entsprechenden neuen Mietspiegel verabschiedet, der nun ab Februar gelten wird. Die dann kreisweit angehobenen Mietobergrenzen zielen zum Beispiel darauf, das Angebot bei den am stärksten nachgefragten kleineren Wohnungen für Ein- und Zweipersonen-Haushalte mit 50 oder 65 Quadratmetern Fläche zu erhöhen.

Wie Kreisdirektor und Kreissozialdezernent Dirk Brügge betont, seien im Rhein-Kreis verstärkte Anstrengungen zur Schaffung von neuem Wohnraum erforderlich. Für eine 50-Quadratmeterwohnung reicht die Spanne der Neufestsetzungen von maximal 393 Euro Bruttokaltmiete in Jüchen, Grevenbroich oder Rommerskirchen bis 458,50 Euro in Kaarst.

(NGZ)
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