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Rhein-Kreis Neuss IHK-Rechtsgutachten zu verkaufsoffenen Sonntagen

Rhein-Kreis Neuss · Um verkaufsoffene Sonntage hat es in den vergangenen Monaten auch in den Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss kontroverse Diskussionen gegeben. Vor allem der sogenannte Anlassbezug hat Werbegemeinschaften und Kommunen Kopfzerbrechen bereitet. Damit könnte bald Schluss sein. Ein Rechtsgutachten zum Ladenöffnungsgesetz, das unter anderem von der Industrie- und Handelskammer (IHK) NRW, dem Zusammenschluss der Kammern in Nordrhein-Westfalen, beauftragt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Anlassbezug keine zwingende Vorgabe für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen darstellt. Darauf weist die IHK Mittlerer Niederrhein in einer Mitteilung hin.

 IHK-Vize Christoph Buchbender setzt sich für rechtliche Klarheit ein.

IHK-Vize Christoph Buchbender setzt sich für rechtliche Klarheit ein.

Foto: Baum

Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist durch das Grundgesetz als Regelfall geschützt, sodass auch der Handel normalerweise nicht öffnen darf. In NRW sieht das aktuelle Ladenöffnungsgesetz vor, dass viermal im Jahr eine Ausnahme gemacht werden kann - allerdings nur dann, wenn ein entsprechender Anlass in Form eines Marktes oder Festes vorliegt. "Allerdings stellen die Gerichte zunehmend höhere Anforderungen an den Anlassbezug", erklärt IHK-Vizepräsident Christoph Buchbender. "Auch im Rhein-Kreis Neuss hat die Rechtsprechung dazu in den letzten Monaten zu erheblicher Verunsicherung geführt. Deshalb sollte das Gutachten die grundgesetzlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Ladenöffnungen näher beleuchten und so der Landesregierung helfen, das Ladenöffnungsgesetz zu novellieren." Die jetzt vorgelegte Studie zeigt laut IHK, dass der derzeit geforderte Anlassbezug in Form eines Festes oder Marktes nur eine Möglichkeit zur Rechtfertigung von Ladenöffnungen sei. Daneben könnten laut Gutachten unter dem Stichwort "Gemeinwohlorientierung" auch andere Gründe als Legitimation für weitergehende Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen berücksichtigt werden - zum Beispiel das Ziel, die Innenstädte und den Einzelhandel zu stärken.

(NGZ)
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