Rhein-Kreis Neuss IHK warnt Ebay-Händler vor Abmahnungen

Rhein-Kreis Neuss · Wer als Händler Waren auf der Internet-Plattform eBay verkauft, sollte darauf achten, die Informationspflichten für Käufer einzuhalten. Wer das nicht tut, riskiert eine Abmahnung. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin. Der IDO Leverkusen, ein Interessensverband für Rechtssicherheit im Internet, habe zuletzt mehrmals Verstöße gegen Informationspflichten zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu Versandkosten abgemahnt, teilte die IHK mit. "Konkret mahnt der IDO ab, dass über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren nicht informiert wurde", erklärt Romy Seifert, Rechtsreferentin bei der IHK Mittlerer Niederrhein.

"Außerdem ist bemängelt worden, dass der Ebay-Händler den Kunden nicht darüber unterrichtet hat, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von ihm gespeichert wird." Auch die fehlende Angabe von Auslandsversandkosten sei abgemahnt worden. Händler sollten angeben, ob weltweiter Versand gewollt ist oder nur gewisse Länder beliefert werden.

(NGZ)
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