Rhein-Kreis Neuss Kreis erarbeitet Entsorgungskonzept

Rhein-Kreis Neuss · Grundzüge sollen im Juni im Planungs- und Umweltausschuss präsentiert werden.

Der auf der Basis des bisherigen Abfallwirtschaftskonzepts geschlossene Entsorgungsvertrag läuft Ende 2016 nach 20 Jahren aus. Bis dahin muss ein neues Konzept erarbeitet sein. Dessen Grundzüge soll die Kreisverwaltung in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 2. Juni präsentieren. So stand es in einem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP, mit dem sich in der jetzigen Sitzung des Gremiums im Prinzip auch die anderen Fraktionen anfreunden konnten - was nach kleineren textlichen Retuschen am Ende der Diskussion auch der Fall war.

CDU-Sprecher Wolfgang Wappenschmidt nannte als wichtige Eckpunkte, die auch das neue Konzept enthalten sollte, die vergleichsweise kostengünstige Gebührenentwicklung und die Entsorgungssicherheit. Darüber hinaus ist in dem Gemeinschaftsantrag von CDU und FDP von "hoher Entsorgungsqualität", enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen und regionalen wie überregionalen Kooperationen die Rede, wenn diese "effizient und sinnvoll" seien. Alles nichts, dem SPD oder die Grünen widersprechen mochten, wobei Rainer Schmitz und Horst Fischer (beide SPD) jedoch gern auch aus ihrer Sicht wichtige Bestandteile in dem Antrag sehen würden. Ihn deswegen auf den 2. Juni zu verschieben, wäre angesichts der Zielrichtung des Antrags Wolfgang Wappenschmidt zufolge indes sinnlos gewesen, und so setzte ein munteres Ringen um die schon jetzt für alle zustimmungsfähige Formulierung des Antrags ein.

Ausschussvorsitzender Hans-Christian Markert (Grüne) schuf mit dem Einschub "unter anderem" Raum für weitere Grundsätze eines Entsorgungskonzepts, die CDU billigte zudem die Streichung eines Absatzes und der Antrag konnte letztlich doch einstimmig verabschiedet werden. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke machte deutlich, dass es am 2. Juni allenfalls um einen Zwischenbericht gehen könne. Es sei "noch eine Menge Arbeit zu leisten", damit auch das nach 2017 geltende Konzept für die Bürger ähnlich günstige Konsequenzen haben werde, wie sein auslaufender Vorgänger.

(S.M.)
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