Rhein-Kreis Neuss Minderjährige an Karneval durch Alkohol gefährdet

Rhein-Kreis Neuss · Kinder und Jugendliche greifen besonders während der Karnevalstage vermehrt zur Flasche. Nach Aussage des Kreisjugendamts ist dieser Trend schon seit mehreren Jahren zu beobachten. Dabei bleibe es für viele Jugendliche nicht beim "Probieren": Der Umgang mit Alkohol verursache oft ernste gesundheitliche Schäden und mache medizinische Hilfe erforderlich. Der Begriff "Koma-Saufen" beschreibe auf drastische Weise dieses fehlgeleitete Konsumverhalten.

Rhein-Kreis Neuss: Das sind die besten Karnevalssitzungen 2018
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Foto: abz

Bevor die Karnevalssession zu Altweiber am 4. Februar in die heiße Phase geht, weisen Polizei, Ordnungsämter und das Kreisjugendamt auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und appellieren an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen. Während der närrischen Tage legen die Behörden ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.

In Verantwortung stünden laut Mitteilung des Jugendamts die Veranstalter von Umzügen und die Gewerbetreibenden im Bereich Getränke und Genussmittel. Aber auch Eltern sowie alle Erwachsenen sollten in dieser Zeit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht zum Konsum alkoholischer Getränke verleitet werden. Dies gilt insbesondere für private Karnevalspartys, bei denen sie oft leicht mit Alkohol in Kontakt kämen.

Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt auch für brandweinhaltige Mixgetränke, sogenannte Alcopops. Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden und, wenn die Eltern dabei sind, sogar schon an 14-Jährige. Seit September 2007 sind auch das Rauchen in der Öffentlichkeit und die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige unter 18 verboten.

An Tanzveranstaltungen - wie der Karnevalsdisko eines gewerblichen Veranstalters - dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung der Eltern teilnehmen. 16- bis 17-Jährige dürfen nur bis 24 Uhr mitfeiern.

(NGZ)
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