Rhein-Kreis Neuss Politik: Landschaftsumlage senken

Rhein-Kreis Neuss · Kreisausschuss fordert Landschaftsverband auf, Entlastungen weiterzugeben.

Der Rhein-Kreis erhöht den Druck auf den Landschaftsverband Rheinland, die sogenannte Landschaftsumlage im kommenden Jahr um 0,6 auf 16,15 Prunkte zu senken und diesen niedrigeren Satz auch in der mittelfristigen Finanzplanung fortzuschreiben. Eine entsprechende Resolution wurde gestern im Kreisausschuss auf Antrag der Fraktion UWG/Die Aktive mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Eine solche Regelung hätte zur Folge, dass die Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland, die zu dieser Landschaftsumlage herangezogen werden, im kommenden Jahr in einer Größenordnung von etwa 90 Millionen Euro entlastet werden.

Voraussetzung für einen solchen Schritt ist, dass sich diese zahlungspflichtigen Kommunen im Umkehrschluss darauf festlegen lassen, für die Aufgaben der ambulanten Integrationshilfen in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig und damit auch Kostenträger zu sein. Für den Rhein-Kreis erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke gestern, eine solche Erklärung abgeben zu wollen.

Über genau diese Zuständigkeitsfrage waren die Stadt Köln und der Landschaftsverband in Streit geraten. Köln zog vor Gericht. Und weil der Landschaftsverband in dieser Situation allen Mitgliedskörperschaften für den Fall seiner Niederlage vor Gericht garantieren musste, ihnen rückwirkend alle Aufwendungen für Integrationshilfen zu erstatten, legte er schon 2015 einen "Notgroschen" dafür zurück. Den allerdings zog er ebenfalls bei den Kommunen ein, die damit doppelt belastet wurden - im kommenden Jahr mit besagten 90 Millionen Euro.

Weil inzwischen die Stadt Köln ihre Klage zurückgezogen hat, besteht für den Landschaftsverband auch keine Verpflichtung mehr, etwas auf die hohe Kante zu legen. Diese Entlastung, so forderte Carsten Thiel (UWG/Die Aktive) müsse dann auch den kommunalen Gebietskörperschaften ungekürzt zugutekommen.

Gegen die Zahlung der Landschaftsumlage, deren Höhe die Landschaftsversammlung festlegt, kann sich der Kreis ebenso wenig wehren wie kreisangehörige Städte und Gemeinden Einfluss auf die Höhe der Kreisumlage haben. Letztere haben schon reagiert und fordernd klar gemacht, dass der Kreis seine Spielräume zur Entlastung der Kreisgemeinschaft nutzen müsse.

(-nau)
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