Eilverordnung Neue Schutzmaßnahmen zur Vogelgrippe im Rhein-Kreis

Rhein-Kreis · Um die Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland zu verhindern, müssen seit Montag auch kleinere Betriebe im Rhein-Kreis erhöhte Sicherheitsmaßnahmen treffen. Eine Stallpflicht für die Tiere besteht bislang aber nicht.

Vogelgrippe - Wie verhalte ich mich richtig?
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Foto: AP

Die Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Vogelgrippe in Deutschland werden ausgeweitet. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss weist darauf hin, dass seit Montag auch kleinere Betriebe Sicherheitsmaßnahmen treffen müssen. Grundlage ist eine Eilverordnung von Bundesagrarminister Christian Schmidt.

Die Verordnung richtet sich an alle Geflügelhalter mit bis zu 1000 Stück Geflügel und hat das Ziel, auch kleine Betriebe vor dem Vogelgrippevirus zu schützen. Eckpunkte der Verordnung sind eine erweiterte Dokumentationspflicht, die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt, das Bereithalten von Schutzkleidung für betriebsfremde Personen und eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe. Im Rhein-Kreis Neuss gelten die neuen Regeln für alle der insgesamt rund 1200 Geflügelhaltungen. Halter von Rebhühnern, Perlhühnern, Wachteln, Puten, Fasanen, Enten, Gänsen und Tauben sollten die Regeln befolgen, auch wenn sie nur einzelne Tiere halten.

Nach dem Ausbruch des Vogelgrippe-Virus H5N8 in Norddeutschland und am Bodensee wurden auch in Nordrhein-Westfalen zwei Vogelgrippe-Fälle bei toten Wildvögeln bestätigt: bei einem Bussard bei Xanten (Kreis Wesel) sowie bei einer Ente an einem See zwischen Dortmund und Hagen. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich, stellt aber eine erhebliche Bedrohung für Geflügel da. Im Rhein-Kreis Neuss gibt es bisher noch keinen bestätigten Fall von Geflügelpest.

Frank Schäfer, Leiter des Veterinäramtes des Rhein-Kreises Neuss, empfiehlt Geflügelhaltern, jeglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. "Die wirkungsvollste Vorbeugemaßnahme gegen die Vogelgrippe ist, die Tiere so weit wie möglich in geschlossenen Ställen zu halten", so der Experte.

Wer bei seinem Tier etwas Auffälliges bemerkt, muss dies sofort gegenüber dem Kreisveterinäramt anzeigen. Nur so kann die Behörde im Ernstfall schnell und gezielt reagieren.

(lsa)
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