Kommentar Das Urteil zieht eine klare Grenze

Neuss · Sicher, das Urteil der Bezirksspruchkammer erspart dem Fußballkreis 5 eine Menge Probleme, kann zum Beispiel auf die Austragung der Partien des SVG Grevenbroich gegen Straberg und Gohr in den Ferien (oder sogar danach) jetzt verzichtet werden. Aber es ist auch richtig, weil es (endlich) eine klare Grenze zieht: Niemand hat sich das Recht herauszunehmen, einen Menschen in irgendeiner Form zu bedrohen, nur weil er sich ungerecht behandelt fühlt - was im Übrigen gerade Fußballer ausgesprochen gerne tun.

Nicht umsonst schützt das Grundrecht sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen. Wer das nicht akzeptiert oder sich in fahrlässiger Weise darüber hinweg setzt, darf auch nicht auf Verständnis für seine Sorgen und Nöte hoffen. Und das gilt nicht nur für Fußballer. Dirk Sitterle

(NGZ)
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