Korschenbroich Kanalanschluss fürs Schloss

Korschenbroich · Liedberg Dass Schloss Liedberg in naher Zukunft an die örtliche Kanalisation angeschlossen wird, steht für Bürgermeister Heinz Josef Dick fest. "Wir sind entschlossen, die gesetzlichen Vorgaben mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln durchzusetzen." Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied jetzt auf einen Vergleich zwischen der Stadt Korschenbroich und der Erbengemeinschaft Fix als Eigentümer des Schlosses.

 Dass der Anschluss an die Kanalisation von Schloss Liedberg in greifbare Nähe rückt, steht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes nun fest. Dann können sich auch die Gaukler mit ihrem Mittelalterlichen Markt auf eine Neuauflage freuen. NGZ-Archiv: M. Reuter

Dass der Anschluss an die Kanalisation von Schloss Liedberg in greifbare Nähe rückt, steht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes nun fest. Dann können sich auch die Gaukler mit ihrem Mittelalterlichen Markt auf eine Neuauflage freuen. NGZ-Archiv: M. Reuter

Foto: NGZ

Liedberg Dass Schloss Liedberg in naher Zukunft an die örtliche Kanalisation angeschlossen wird, steht für Bürgermeister Heinz Josef Dick fest. "Wir sind entschlossen, die gesetzlichen Vorgaben mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln durchzusetzen." Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied jetzt auf einen Vergleich zwischen der Stadt Korschenbroich und der Erbengemeinschaft Fix als Eigentümer des Schlosses.

Seit vielen Jahren steht die Anbindung der denkmalgeschützten Anlage an die Kanalisation zur Debatte. Doch nach einer finalen Klage der Stadt Korschenbroich, die sich gegen die Eigentümer des Schlosses richtete, war eine Einigung unumgänglich geworden.

Aus der Sicht des Bürgermeisters bestand akuter Handlungsbedarf, denn die Gesetze sehen schon seit geraumer Zeit eine ordnungsgemäße Entsorgung insbesondere des Schmutzwassers in die zur Verfügung stehende Kanalisation vor. "Nicht nur Schloss Liedberg ist von diesen gesetzlichen Vorgaben betroffen, auch viele Aussiedlerhöfe in der Umgebung besaßen ursprünglich keinen Anschluss an die Kanäle", so Dick im Gespräch mit der NGZ.

Die unmissverständliche Forderung der Stadt an die Erbengemeinschaft, sich um die sanitäre Erschließung der Anlage zu bemühen, stieß jedoch zunächst auf Unverständnis. "Meine Mandanten waren sehr überrascht, von der Stadt für den Kanalanschluss zur Verantwortung gezogen zu werden", erklärte der Kleinenbroicher Rechtsanwalt Hans Bert Heimanns, der die Eigentümer vertritt.

Nach seinen Informationen habe der Pächter des Schlosses, Jakob Dijksterhuis, schon kurz nach der Unterzeichnung des Pachtvertrages im Jahre 2000 der Stadt gegenüber seine Bereitschaft bekundet, in Belangen des Schlosses verantwortlich und Träger entstehender Kosten zu sein. Wie sich dann aber herausgestellt habe, brach er den Kontakt mit der Stadt schon kurz darauf wieder ab. Ein seitens der Stadt angefertigter Kostenvoranschlag blieb vom Pächter unbeantwortet. Die Gründe für diesen Abbruch der Kontakte sind für alle beteiligten Parteien unklar und schwer nachvollziehbar.

Den Eigentümern, die nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf unter Zugzwang stehen, bleiben nun rund drei Monate, um sich mit dem Pächter intern zu einigen. Dies wiederum könnte zu einem Problem werden. "Das Verhältnis zwischen den Eigentümern und dem Pächter ist zerrüttet. Meine Mandanten haben die Passivität von Herrn Dijksterhuis bezüglich des Kanalhausanschlusses zum Anlass genommen, im Dezember 2006 erneut die fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses auszusprechen", so Heimanns weiter.

Der Anwalt stellte gleichzeitig klar, dass die Erbengemeinschaft - die im passiven Verhalten des Pächters eine grobe Verletzung des Pachtvertrages sieht - durchaus auch entschlossen ist, zivilrechtlich gegen Jakob Dijksterhuis vorzugehen, wenn dieser ihr keine andere Wahl ließe. In diesem Fall droht dem Pächter dann eine Räumungsklage.

Für den Bürgermeister, der in dem Urteil die Interessen der Stadt gewahrt sieht, ist der Vergleich richtungsweisend. "Ich bin nicht nur zuversichtlich, ich bin mir sogar sicher, dass der Kanal in naher Zukunft kommen wird", äußerte sich Dick optimistisch. Mit dem Vergleich seien die Eigentümer in die Pflicht genommen worden etwas zu unternehmen, andererseits gewähre man ihnen bis zum 30. April ausreichend Zeit, sich mit dem Pächter zu einigen. Dieser als auch sein Anwalt waren auf Anfrage der NGZ zu keiner Stellungnahme bereit.

(NGZ)
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