Änderungen bei der Abrechnung „Mittagstisch“ neu abgerechnet

Änderungen bei der Abrechnung · Ab Montag wird das Sozialhilfegesetz durch das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) ersetzt - und das schlägt sich auch in einer Änderung der seit 1976 geltenden Richtlinie des Rhein-Kreises Neuss in Sachen "Fahrbarer Mittagstisch" für alte und gebrechliche Menschen nieder.

In Korschenbroich wird dieser Mahlzeitendienst seit nunmehr fast 30 Jahren vom Caritasverband Mönchengladbach-Rheydt wahrgenommen. Die Teilnehmer können zwischen sechs Menüs wählen, hinzu kommt ein Diätessen. 2004 wurden 20 740 Essen ausgegeben. Während die Caritas hierfür lange Zeit die Hilfe von Zivildienstleistenden in Anspruch nahm, setzt sie seit einem halben Jahr Aushilfskräfte hierfür ein, was die Stadt zu einer Preiserhöhung ab dem 1. Juni bewogen hat.

Auf der Basis der nun geänderten Richtlinie des Kreises wird es bei der Abrechnung zu Änderungen kommen, wie kürzlich im Ausschuss für Kultur, Familie und Soziales bekannt wurde. De facto werden die Empfänger von Sozialhilfe entlastet und diejenigen Teilnehmer des Mittagstisch, die keine Leistungen beziehen, belastet - zumindest im Prinzip. Von Leistungsberechtigten im Sinne des SGB XII wird künftig ein Leistungsbetrag von 1,57 Euro pro Essen statt bisher 2,10 Euro erhoben. Ehepaare müssen 2,83 Euro zahlen. Die Kosten werden von der monatlichen Hilfezahlung einbehalten.

Wie die Verwaltung das Fachgremium informierte, gibt es in der Stadt Korschenbroich angesichts von insgesamt 70 bis 80 Teilnehmern des "Fahrbaren Mittagstisches" aktuell lediglich einen Fall, in dem dieser Mindestbetrag wegen Bezugs von Sozialhilfe gezahlt wird. Die gleiche Höhe gilt zunächst auch für diejenigen, die keine Leistungen beziehen, indes auf den Mahlzeitendienst angewiesen sind. Hinzu kommt je nach Einkommen ein weiterer Betrag , wobei der maximal zu entrichtende Preis bei 5,70 Euro liegt.

Nach Rücksprache mit der Caritas will die Stadt jedoch den vom Kreis festgesetzten Höchstbetrag ab 1. Januar 2006 nicht ausschöpfen und es einstweilen bei 5,60 Euro belassen. Eine Neuerung bei der Abrechnungspraxis: Wird kein entsprechender Antrag auf Ermäßigung gestellt, verlangt die Caritas ab dem neuen Jahr von all jenen Teilnehmern des Mittagstischs, die keine Leistungen nach dem SGB XII beziehen, diesen Höchstbetrag von 5,60 Euro und wird unmittelbar mit ihnen abrechnen.

Auch hier hatte bisher lediglich ein Teilnehmer des Mahlzeitendienstes eine Kostenreduzierung beantragt und zahlte zuletzt einen Beitrag von 2,65 Euro. Was das laufende Haushaltsjahr angeht, werden die nicht gedeckten Kosten für den Mittagstisch, wie schon 2004, bei rund 19000 Euro liegen. 2004 lag der nicht durch die Teilnehmerbeträge gedeckte Restbetrag pro Essen bei durchschnittlich 93 Cent. (S. M.)

(NGZ)
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