Registrierung erforderlich Unternehmer für Futtermittel

Registrierung erforderlich · Ab dem 1. Januar des kommenden Jahr müssen sich alle Landwirte, die Futtermittelunternehmer sind, bei der Futtermittelüberwachungsbehörde des Rhein-Kreises registrieren lassen.

Diese Regelung gilt für Bauern, die in der Erzeugungs-, Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe der Futtermittelherstellung tätig sind. Gesetzliche Grundlage für die Änderung sind neu gefasste EU-Vorschriften zur Futtermittelhygiene.

Darin werden spezielle Anforderungen an Einrichtung und Ausrüstung, das Personal, die Dokumentation und die Qualitätskontrollen gestellt, um die Futtermittelhygiene und die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln zu verbessern. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Betriebe:

l die keine eigenen Futtermittelherstellen (etwa Geflügelbetriebe, die nur zugekauftes Mischfutter verwenden).

l die Futtermittel nur an Tiere verfüttern mit dem Ziel, das Fleisch direkt zu vermarkten oder für den Eigengebrauch der Lebensmittel.

l die kleinere Mengen Futtermittel an andere Landwirte auf örtlicher Ebene abgeben.

Informationen zur Registrierung unter: www.lwk.nrw.de.

(NGZ)
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