Rhein-Kreis Neuss Weihnachtsgeld ist bis zu 500 Euro pfändungsfrei

Rhein-Kreis Neuss · Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Weihnachten auch für alle, die wegen Kontopfändungen nur ein mageres Budget verwalten können, ein Präsent bereithält: Vom Weihnachtsgeld bleiben bis zu 500 Euro pfändungsfrei. "Den Schutz für das Weihnachtsgeld gibt es nur auf einem Pfändungsschutz-Konto, dem P-Konto", teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. "Doch auch wer ein P-Konto führt, auf dem der Schutz sonst (fast) automatisch gilt, darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Denn der geschützte Sockelbetrag und weitere bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern", warnen die Verbraucherschützer.

Sie raten P-Konto-Inhabern, beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (zum Beispiel bei einer Pfändung durch das Finanzamt) einen Antrag auf Schutz dieser außerplanmäßigen Zahlung zu stellen. "Denn ist das Geld erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lässt sich nichts mehr retten", so die Verbraucherzentrale. Sie betont: Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zum Betrag von 500 Euro, sind unpfändbar. Das Weihnachtsgeld lässt sich jedoch nicht wie die geschützten Geldeingänge bescheinigen, sondern die Freigabe muss umgehend beim jeweiligen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle, die den Pfändungsbeschluss ausgestellt hat, separat beantragt werden. Einen Musterbrief hierzu gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/weihnachtsgeld-p-konto.

(NGZ)
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