Rhein-Kreis Neuss Wo die Steuer heftig schockt

Rhein-Kreis Neuss · Rhein-Kreis Neuss "2007 müssen die Verbraucher mit einer steuerlichen Mehrbelastung kämpfen

Rhein-Kreis Neuss "2007 müssen die Verbraucher mit einer steuerlichen Mehrbelastung kämpfen

l Arbeitszimmer Ein häusliches Arbeitszimmer wird nur noch steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Das bedeutet, 90 Prozent der Verrichtungen müssen zu Hause erbracht werden, dann können die Kosten für ein Arbeitszimmer - Unterhalt, Renovierung, Teppich - weiterhin in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Nicht betroffen sind Kosten für Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände. Die Anschaffung von Mobiliar, Hard- und Software und anderem Arbeitsmaterial ist weiterhin steuerlich absetzbar.

l Besserverdienende Der Steuersatz für Einkommen von mehr als 250.000 Euro im Jahr (Ehepaare 500.000 Euro) wird von 42 Prozent auf 45 Prozent angehoben.

l Mehrwertsteuer Die Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen wird von 16 Prozent auf 19 Prozent angehoben. An der ermäßigten Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf Bücher, Zeitungen, Lebensmittel, Schnittblumen oder Tierfutter ändert sich nichts. Zur Berechnung der Mehrwertsteuer ist für Händler und Dienstleister der Liefer- bzw. Leistungstermin maßgeblich, der im Vertrag steht. Wenn zum Beispiel Ware noch in diesem Jahr geliefert werden soll und sich die Lieferung über den 31. Dezember hinaus verzögert, wird für Händler der höhere Steuersatz fällig. Kunden dürfen bei verzögerter Lieferung nur in Höhe des alten Steuersatzes zur Kasse gebeten werden.

l Pendlerpauschale Von 2007 an wird die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer nur noch bei weiten Wegen zur Arbeit gewährt: Fahrten zwischen Arbeits- und Wohnort können erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Betroffene Pendler sollten prüfen, ob sie auf günstigere Verkehrsmittel umsteigen oder Fahrgemeinschaften bilden können. Für behinderte Arbeitnehmer gelten diese Einschränkungen ab einem bestimmten Grad ihres Handicaps nicht. Sie können auch weiterhin 30 Cent je gefahrenen Kilometer und die Parkgebühren an der Arbeitsstätte als Werbungskosten absetzen.

l Versicherungssteuern Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuererhöhung wird auch die Versicherungssteuer um 3 Prozent auf 19 Prozent angehoben. Außerdem steigt der besondere Steuersatz für bestimmte Versicherungen. So kostet die Feuerversicherung künftig 14 Prozent statt 11 Prozent, die Wohngebäudeversicherung mit Feuerversicherung 17,75 Prozent (bisher: 14,75 Prozent) und die Hausratversicherung mit Feuerversicherung 18 Prozent statt 15 Prozent. Die Versicherungsteuer wird auf die gezahlten Beiträge und Prämien erhoben. Nicht betroffen sind alle gesetzlichen und privaten Lebens- und Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.

(NGZ)
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