Rheinberg 20 Monate Bewährung für Rheinberger

Rheinberg · Beziehungsdrama: Seydi D. (27) wurde im Landgericht in Kleve wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Richter sieht keinen Tötungsvorsatz.

Wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung ist gestern Seydi D. in der Schwanenburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 27-Jährige 2500 Euro Schmerzensgeld an seine ehemalige Lebensgefährtin zahlen. Der Vertreter der Anklage hatte ein Jahr und neun Monat beantragt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Ruby war überzeugt davon, dass sich das Beziehungsdrama am 6. Oktober 2014 zwischen Seydi D. und Sarah B., die zusammen gewohnt und sich einige Wochen vor der Tat getrennt hatten, folgendermaßen zutrug: Die beiden haben sich im Fitnesscenter getroffen, um zu trainieren. Die Atmosphäre sei normal gewesen. Seydi D. nahm seiner Ex-Freundin das Handy weg, weil es ihm gehörte. Darüber kam es zum Streit. Der Angeklagte fuhr nach Hause, allein. Das Opfer, das auch als Nebenklägerin vor Gericht auftrat, läuft hinterher, klingelt, der damals 24-Jährige macht auf. Sie ist wütend, findet in der Wohnung nichts vor, was ihr gehört, wirft im Ankleidezimmer seine Sachen aus dem Schrank, greift zu einer Vase, wirft sie durch die Gegend. Man beschimpft sich gegenseitig, er packt sie unsanft an, verfrachtet sie in die Küche, mixt ihr dort einen Cocktail aus Koffein und Wasser und zwingt sie, ihn zu trinken. Dabei, so Richter Jürgen Ruby, fallen böse Worte, "die Situation war ernst". Sarah B. geht ins Bad, übergibt sich, zwischendurch kommt Seydi D. immer wieder 'rein, unterstellt ihr, sie mache Theater. Das Opfer will aus der Wohnung fliehen, am Treppenabsatz holt der Angeklagte sie gewaltsam zurück. Es klingelt, ihre Freundin und eine weitere Zeugin kommen, rufen einen Krankenwagen.

Nach Auffassung der Kammer spricht aber alles gegen einen Tötungsvorsatz. "Hätte der das tun wollen, hätte er darauf bestanden, dass sie das Glas austrinkt". Nicht nachvollziehen könne das Gericht die Einlassung des Angeklagten, Sarah B. hätte gesagt, sie könne ohne ihn nicht leben, da würde sie sich lieber umbringen. "Diese Geschichte ergäbe nur dann Sinn, wenn sie tatsächlich verzweifelt war". Dagegen, so Richter Ruby, spreche, dass sie bereits einen neuen Freund hatte. Allerdings glaubt die Kammer dem Opfer nicht, dass es eingesperrt wurde, weder im Bad noch in der Wohnung. Außerdem gehe das Gericht davon aus, dass die Nebenklägerin "mit dem Palaver angefangen" hat und es "nicht ausgeschlossen ist, dass sie Sachverhalte ein wenig übertrieben dargestellt hat". Wie stark die psychischen Folgen für Sarah B. sind, könne ein Gericht nicht beurteilen. Dagegen spreche, dass sie sich laut Aussage einer Zeugin schon einige Tage nach der Tat in Feierlaune befand und mit Freundinnen beraten habe, wie man eine Angst-Psychose konstruieren könne.

Rechtsanwalt Frank-Michael Bindel will in Revision gehen.

(jas)
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