Rheinberg 45-Jährige muss wegen Betrugs ins Gefängnis

Rheinberg · Die Auswärtige Große Strafkammer hat eine Frau aus Rheinberg wegen Betrugs zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie muss für insgesamt siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. In das Urteil wurden Vorstrafen einbezogen.

In den vergangenen Jahren war die heute 45-Jährige immer wieder aufgefallen. Verurteilt worden war sie in der Vergangenheit unter anderem, weil sie Luxusurlaube auf Schiffen machte und nicht zahlte. Auch Teile ihrer Wohnungseinrichtung hatte sie sich liefern lassen, ohne die Rechnungen zu begleichen.

Während der Verhandlung, räumte die Rheinbergerin zahlreiche weitere Betrugstaten ein. Es lag zwar ein Gutachten vor, nachdem sie an einer Persönlichkeitsstörung leidet. Das führte aber nicht zur Schuldunfähigkeit. Die Angeklagte hatte angegeben, sie habe ihren zukünftigen Ehemann mit teuren Urlauben und einem gehobenen Lebensstil beeindrucken wollen.

Die Strafkammer verurteilte sie zudem wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Unter anderem hatte sie sich im vergangenen Jahr als Krankenschwester in der Justizvollzugsanstalt Kapellen beworben und dabei falsche Angaben gemacht. Dadurch hatte sie einen Arbeitsvertrag bekommen. Sie hatte unterschrieben, dass sie keine Vorstrafen habe. Später stellte sich heraus, dass sie vorbestraft war. Außerdem hatte sie sich mit gefälschten Referenzen zu der Stelle verholfen.

Sie legte eine Bescheinigung vor, nach der sie jahrelang in demselben Krankenhaus gearbeitet habe. Das traf aber nicht zu. Die Kammer sah außerdem mehrere Betrugsvorwürfe als erwiesen an. Die Frau hatte unter anderem mehrfach auf fremde Namen Handyverträge abgeschlossen.

(BL)
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