Rheinberg Amtsgericht verurteilt zwei brutale Schläger

Rheinberg · Nach brutalen Schlägen und Tritten auf einen Familienvater hat das Rheinberger Amtsgericht zwei Männer verurteilt. Die Angeklagten hatten die Taten hartnäckig bestritten und den 31-Jährigen als Lügner bezeichnet.

Eine vollkommen unbeteiligte Zeugin hatte die Version des Opfers bestätigt. Sie hatte die Polizei gerufen.

Es war gut einem Jahr, als das Opfer mit Lebensgefährtin und Kinderwagen aus dem Penny-Markt kam. Der 23-Jährige sei auf ihn zugekommen und habe ihm direkt ins Gesicht geschlagen, sagte der Koch. Außerdem habe er ihm in den Magen getreten. Auch der andere habe ihn attackiert. Die Angeklagten hatten die Tat bis zuletzt bestritten. Außerdem hatte eine Bekannte des Heranwachsenden versucht, die beiden zu entlasten.

Eine Aussage, die der Vertreter der Staatsanwaltschaft negativ wertete: "Das kommt vorne und hinten nicht hin!" Auch der Richter hatte die Frau während ihrer Aussage erneut belehrt, dass sie die Wahrheit sagen müsse. Das Gericht glaubte dagegen der Aussage einer unbeteiligten Zeugin, die zur Tatzeit mit Kindern in Richtung Spielplatz lief. Sie sei auf aufmerksam geworden, weil die Freundin des Opfers plötzlich ihren Kinderwagen stehen ließ und panisch wegrannte. Aus Angst, dass der Kinderwagen von einem Auto erfasst werde, sei sie stehengeblieben und habe die Frau gerufen. Dann sah sie, dass jemand geschlagen wurde: "Der im hellblauen Hemd kam noch mal und griff ihn von hinten an", sagte die Zeugin und zeigte auf einen der Angeklagten. Bei der Frage, warum es geschlagen wurde, sagte das Opfer, es habe schon Wochen zuvor Streit gegeben. Ihm sei bekannt gewesen, dass der 19-Jährige Drogen an Minderjährige verkaufe. Daraufhin habe er ihn zurechtgewiesen. Der Ältere habe sich eingemischt. Schon im Vorfeld der Verhandlung seien sie bedroht worden, sagten sowohl das Opfer als auch seine Lebensgefährtin.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gegen den 23-jährigen. Der mitangeklagte 19-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht zu einem Dauerarrest von einer Woche verurteilt. Es soll auch Schmerzensgeld gezahlt werden.

(bil)
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