Rheinberg Awo: Falscher Ausschuss, fehlende Öffentlichkeit

Rheinberg · Der Kreis Wesel beanstandet konkret zwei Punkte, bei denen die Stadt Rheinberg nicht richtig gehandelt hat.

Wie geht es jetzt weiter mit dem an der Ritterstraße geplanten Awo-Gebäude? Bürgermeister Frank Tatzel hatte im Rat und gegenüber der Rheinschen Post angekündigt, das inzwischen eingetroffene Schreiben des LVR-Amtes für Denkmalpflege zunächst rechtlich prüfen zu lassen, bevor der Inhalt öffentlich bekannt gemacht wird. Tatzel verriet gestern allerdings schon einmal den Tenor der Stellungnahme: "Sie kommt zu dem Schluss, dass an dieser Stelle keine Bebauung möglich ist. Die Stellungnahme könnte man unter dem Begriff ,Prozess der Willensbildung zwischen öffentlichen Stellen' zusammenfassen."

Ihm sei es wichtig, offen und transparent mit dem Thema "Awo" umzugehen, sagte Tatzel: "Ich habe nicht vor, irgendetwas unter der Decke zu halten." Deshalb gab er gestern auch den Inhalt des an ihn gerichteten Schreibens der Kommunalaufsicht - Kreis Wesel - bekannt. Der Kreis hatte, aufgefordert von der Bürgerinitiative "Rund um den Pulverturm", geschrieben, dass das Verfahren zwar nicht in allen Punkten den rechtlichen Vorgaben in optimaler Weise entspreche, gleichwohl aber keine Rechtsverstöße festgestellt werden konnten, die ein kommunalaufsichtliches Einschreiten erfordern würden (die RP berichtete).

Zwei Punkte macht der Kreis der Stadt Rheinberg zum Vorwurf. Erstens sei die Öffentlichkeit unzureichend beteiligt worden. Es handele sich bei dem Awo-Vorhaben mit Einschränkungen um ein insbesondere für den Stadtbezirk Rheinberg bedeutendes Projekt. Das Grundstück liege im historischen Ortskern in einem denkmalträchtigen Areal. Es wäre daher besser gewesen, die Bürger frühzeitig zu informieren.

Zweitens: Die Entscheidung über den Verkauf und die Projektierung des Grundstückes wurden vom Haupt- und Finanzausschuss gefasst. Zuständig sei allerdings der Bau- und Planungsausschuss (BPA) gewesen. Im Bau- und Planungsausschuss sei aber kein formaler Beschluss gefasst worden. In der BPA-Sitzung am 5. November 2014 sei durch den ersten Beigeordneten Dieter Paus lediglich festgestellt worden, dass in den Fraktionen intern noch einmal beraten werden solle, um anschließend in der Hauptausschusssitzung zu beraten. Somit seien die Beschlüsse von einem Gremium gefasst worden, das in der Sache nicht zuständig sei. Der Kaufvertrag bleibe allerdings rechtsgültig. Mögliche Schadensersatzansprüche an die Stadt seien allerdings nicht ausgeschlossen.

Zudem erwartet der Kreis als kommunale Aufsichtsbehörde, dass die Stadt Rheinberg den Landrat über den weiteren Verlauf informiert.

(up)
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