Rheinberg Bergschäden auch außerhalb der Nulllinie?

Rheinberg · Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener verweist auf ein neues Gutachten der TU Clausthal-Zellerfeld.

 Ulrich Behrens ist Sprecher der Rheinberger SGB.

Ulrich Behrens ist Sprecher der Rheinberger SGB.

Foto: ARFI (Archiv)

Seit langem befasst sich die Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener (SGB) mit der Frage, ob Bergschäden auch außerhalb der Nulllinie - der äußere Rand des Senkungstrichters - möglich sind und gegebenenfalls von den Bergbautreibenden anerkannt werden müssen. Nun verkündet SGB-Sprecher Ulrich Behrens: "Entgegen der vereinfachten Darstellung der Bergbehörde kann der Bergbau in Rheinberg doch außerhalb der sogenannten Nulllinie Bergschäden verursacht haben.

Im vergangenen Monat ist ein Gutachten der Technischen Universität Clausthal-Zellerfeld veröffentlicht worden, das wiederum fachlich in der Kritik steht. Ganz eindeutig kommt der Gutachter, Prof. Busch, aber zu der Erkenntnis, dass es bergbaubedingte Senkungen auch außerhalb der Einwirkungslinie gegeben hat."

Ob diese Senkungen dann allerdings zu Bergschäden geführt haben, sei jedoch strittig. Im Gutachten - wie auch in der Darstellung der Bergbehörde aus Dortmund - werde das abgestritten. Behrens: "Leider werden aber im Gutachten so grobe Vereinfachungen gemacht, dass unter diesen Bedingungen wirklich kaum mit Bergschäden gerechnet werden kann."

Aber Theorie und Praxis seien eben unterschiedlich, bemerkt die SGB. "Vor der Hacke ist es dunkel", sage zu Recht ein alter Bergmannsspruch. Ob ein Schaden an einem Haus ein Bergschaden oder ein Bauschaden sei, könne eben nicht theoretisch beantwortet werden, ohne das Haus selbst zu begutachten - so die Auffassung der Initiative, die allerdings hinzufügt: "Anerkennenswert ist dabei, dass die RAG auf der letzten Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit zu dem Thema zugesichert hat, bei jedem Objekt, bei dem Schäden gemeldet werden, eine(n) Sachbearbeiter(in) vor Ort zu schicken, um den Schaden zu untersuchen. Sollten hier Probleme auftreten, bittet die SGB um Mitteilung. Falls ein Bergschaden verneint wird, ist ein Antrag an die Schlichtungsstelle für den Bergbau möglich, wo dann neutrale Gutachter den Schaden beurteilen."

Ein Wermutstropfen sei dabei allerdings, dass die vor Jahren schon gemeldeten und nur mit Hinweis auf die "falsche" Lage des Objektes abgelehnten Schäden in der Regel inzwischen längst repariert und daher kaum noch nachweisbar seien. Das Gutachten könne aus dem Internet heruntergeladen werden, den Link dazu findet man auf der Homepage der Schutzgemeinschaft (www.sgb-rheinberg.de). Nähere Informationen gibt es auch beim monatlichen Stammtisch der Initiative: immer am ersten Dienstag im Monat um 19.30 Uhr in der Gaststätte "Zur Schopsbröck" an der Römerstraße 8.

(up)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort