Alpen Bewegung bei der Rente für Frauen

Alpen · Frauen Union diskutierte in Alpen mit Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU).

Bei der Frauen Union (FU) stand jetzt in der Burgschänke in Alpen das Thema Rente im Mittelpunkt des Diskussionsabends mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Ingrid Fischbach. Sie ist die FU-Landesvorsitzendende und seit 2013 Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium. Die Ausgangsfrage "Wie geht es weiter mit der Rente?" beleuchtete unterschiedliche Aspekte für berufstätige Frauen.

"Erwerbsbiografien" von Frauen seien meist nicht kontinuierlich. Es fallen Stichworte wie Kindererziehungszeiten, Pflege von Angehörigen und ungleiche Entlohnung. In der Summe bestimmen diese Faktoren die Höhe der Rente und so die finanzielle Absicherung. Dass das Thema von enormer Bedeutung ist, unterstrichen die CDU-Bundestagsabgeordnete Sabine Weiss wie ihre Vorgängerin in Berlin, Ilse Falk.

Zwar habe sich die bismarcksche Sozialgesetzgebung mit Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung bis heute bewährt. Doch das reiche nicht, die Lebenssituation von Frauen im Alltag zu sichern, so Fischbach. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibe ein Spagat. Teilzeitarbeit oder Minijobs seien nicht die Lösung. Mit Rentenbeginn komme die Ernüchterung.

Auch gleicher Lohn für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit bleibe im Fokus. "Wir müssen das System für die Zukunft fit machen, um Altersarmut zu verhindern", so Fischbach. Drei Prozent der Rentner seien auf Grundsicherung angewiesen, weit über die Hälfte davon Frauen. "Das Thema 'Rente und Frau' ist in Bewegung", sagte Fischbach auch mit Blick auf diverse Entwürfe, die in nächster Zeit den Bundestag erreichen und die gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge als Säulen der Altersvorsorge neu aufstellen. Die FU werden für mehr Aufmerksamkeit sorgen, so Fischbach mit Blick auf erfolgreiche Aktionen wie bei der Mütterrente.

Die Diskussion drehte sich unter anderem um Transparenz bei Beratungsleistungen zur Rente bei anerkannten Stellen oder um den gesetzlichen Beratungsanspruch bei Pflege von Angehörigen inklusive Rentenbeiträge während der Pflegezeit. 2017 treten Änderungen im Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Ilse Falk riet jeder Frau, sich zu informieren, um ihre Rechte wahrnehmen.

(RP)
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