Rheinberg Den eigenen Ehemann denunziert

Rheinberg · 34-jährige Rheinbergerin stand wegen falscher Verdächtigung vor Gericht.

Eine Frau aus Rheinberg musste sich wegen einer falschen Verdächtigung vor dem Amtsgericht verantworten. Sie hatte einen Polizeieinsatz verursacht, weil sie behauptet hatte, dass ihr Ehemann betrunken am Steuer sitze. Wenige Minuten später konnte der Mann angehalten werden. Angetroffen wurde er allerdings nüchtern, nicht einmal eine Bierfahne bemerkten die Beamten. Vor Gericht wurde bekannt, dass die Rheinbergerin innerhalb kurzer Zeit eine ganze Reihe von Anzeigen gegen ihren von ihr getrennt lebenden Ehemann erstattet hatte.

Vor Gericht sagte die 34-Jährige kurzerhand, sie müsse sich wohl geirrt haben. Überzeugend war das nicht, dennoch wurde sie freigesprochen. "Es kann so sein, wie die Angeklagte es gesagt hat", hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es könne aber auch sein, dass sie bei der Polizei falsche Angaben gemacht hat, um ihrem Ehemann zu schaden.

Das hielt auch die Richterin für nachvollziehbar. Dennoch könne man die Schuld der Frau nicht zweifelsfrei nachweisen. Ein Polizeibeamter hatte Anzeige erstattet, nachdem feststand, dass der Fahrer nüchtern war. Ihm sei schon bekannt gewesen, dass die Angeklagte öfter Anzeige gegen ihren Mann erstatte. Darum habe er sie bei Eingang des Notrufs auch noch einmal eindringlich belehrt, dass sie keine falschen Angaben machen dürfe. Dennoch habe sie beteuert, der Mann habe gerade den kleinen Sohn mit dem Auto nach Hause gebracht, obwohl er eine Alkoholfahne hatte. Sie sei davon ausgegangen, dass er andere gefährde.

Vor Gericht wiederholte die Rheinbergerin, dass sie Alkoholgeruch wahrgenommen hatte. Der müsse dann wohl von alkoholfreiem Bier gekommen sein, folgerte sie nun. Dass Polizeibeamte nur Minuten später gar keinen Alkoholgeruch feststellten, konterte sie damit, dass er dann wohl Kaugummi gekaut haben müsse. "Ich habe mich geirrt, es war keine böse Absicht", wiederholte die Angeklagte mehrfach, nicht ohne dabei immer wieder ihren Ehemann zu denunzieren. Er sei ungepflegt und Alkoholiker, gab sie an. Außerdem drücke er sich vor der Arbeit, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Für den Irrtum sei sie nicht zu verurteilen, belehrte die 34-Jährige die Richterin, denn "das wäre ja gegen die Demokratie".

(bil)
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