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Alpen Einzelzimmerquote für neue Altenpflegeheime

Zehn Alten- und Pflegeheime gibt es in Alpen, Rheinberg, Sonsbeck und Xanten: Das Marienstift in Alpen, Haus Sebastian in Alpen-Veen, in Rheinberg das Pflegezentrum Wiesenhof, St. Theklas-Altenheim und die Senioreneinrichtung Kattewall; in Sonsbeck das St. Gerebernus-Haus und das Geronto-Psy chiatrische Pflegeheim Haus Schöneck (Labbeck), in Xanten das evangelische Altenzentrum an der Poststraße, das Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth an der Helenastraße und die Seniorenresidenz Burg Winnenthal.

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) stellt in Nordrhein-Westfalen einen wesentlichen Teil der Umsetzung der Föderalismusreform 2006 auf dem Gebiet des Heimrechts dar. In Paragraph 20 des neuen WTG vom 2. Oktober 2014 (Stand: 28. Dezember 2017) sind die Anforderungen an die Wohnqualität geregelt. In Absatz 2 heißt es dort: "Einrichtungen sollen nicht mehr als 80 Plätze umfassen. Leistungsrechtliche Vereinbarungen, die geringere Platzzahlen vorschreiben, bleiben unberührt."

Die sogenannte Einzelzimmerquote von 80 Prozent betrifft allerdings "ausschließlich neu errichtete Altenpflegeheime", sagt Linda Kleine-Nathland, stellvertretende Pressesprecherin des Kreishauses in Wesel. Gleiches gelte für die Platz-Quote.

Im Kreis Wesel böten mehrere Einrichtungen eine höhere Platzzahl an, da sie bereits vor der gesetzlichen Einführung dieser Einzelzimmerquote errichtet worden seien.

(jas)
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