Rheinberg Freispruch für Lkw-Fahrer nach Schlägerei

Rheinberg · Mit einer handfesten Auseinandersetzung zwischen zwei Lkw-Fahrern auf dem Solvay-Gelände musste sich jetzt das Rheinberger Amtsgericht befassen. Im Streit, wer beim Verladen als nächster an der Reihe ist, hatte einer dem anderen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt. Die Folge: eine Platzwunde und eine Gehirnerschütterung.

 Blick auf das Rheinberger Amtsgericht.

Blick auf das Rheinberger Amtsgericht.

Foto: privat

Vor dem Rheinberger Amtsgericht stand am Ende der Beweisaufnahme allerdings fest: der 47-Jährige ist freizusprechen. Er handelte aus Notwehr. Es waren spannende Schilderungen beider Parteien, jede Erklärung für sich gut nachvollziehbar. Der Angeklagte berichtete, dass er den anderen Fahrer für einen Arbeitskollegen gehalten habe und ihm deshalb den Vortritt beim Verladen gewährte. Er habe ohnehin noch ein Formular ausfüllen müssen. Im Gegenzug habe der Kollege ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder vorlassen sollen. Weil er sich daran nicht hielt, gab es Streit.

In einem Wortgefecht habe der andere ihn übel beleidigt. "Ich fress' dich auf, ich schlag dich kaputt!" habe er gedroht und ihm einen Kopfstoß versetzt. Außerdem beschimpfte er die Firma, für die er nicht mehr arbeite. "Ich habe gezittert und Angst gehabt vor dem Mann", sagte der Angeklagte. Um weiteren Angriffen zu entgehen habe er ihm in das Gesicht geschlagen.

Der 54-Jährige schilderte das anders. "Ich fühlte mich bedroht", sagte er. Deshalb sei er laut geworden. Aber: "Ich habe ihn weder angefasst noch ihm einen Kopfstoß gegeben." Der Angeklagte dagegen habe unvermittelt und ohne Grund mit der Faust zugeschlagen. Einen Angriff seinerseits habe es nie gegeben. Sobald der Mann verurteilt sei, werde er auf dem Zivilweg ein Schmerzensgeld einklagen.

Daraus wird wohl nichts, denn es gab weitere Beobachter, die den Angeklagten entlasteten. Der 54-Jährige sei laut und aggressiv gewesen, sagte ein unbeteiligter Zeuge, der auch mit seinem Lastwagen in der Warteschlange stand. Der Mann habe einen Helm getragen und dem anderen damit eine Kopfnuss versetzt. "Der Angeklagte hat ihm dann eine gescheuert."

Ein Mitarbeiter berichtete, dass er die beiden sofort vom Werksgelände verwies. So ein Verhalten könne er nicht dulden, egal wer anfange. Die Situation sei sehr aggressiv aufgeladen gewesen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte daher einen Freispruch. Der Angeklagte habe weitere Angriffe befürchtet und sich verteidigt. Das sei angemessen. Die Richterin folgte dem Antrag.

(bil)
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