Alpen Freispruch nach Einbruch bei Verkäufer

Alpen · Während er Eisbecher und Kaffeespezialitäten servierte, wurde aus der Wohnung eines Eisverkäufers das Gesparte eines halben Jahres gestohlen. Jetzt sollte sich ein ehemaliger Kollege und Mitbewohner vor dem Rheinberger Amtsgericht deswegen verantworten. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der 22 Jahre alte frühere Mitbewohner die Tat begangen hatte. Er musste sich wegen des Einbruchs verantworten, wurde aber freigesprochen.

Der Eisverkäufer, 42 Jahre alt, sagte, dass er 2500 Euro gespart hatte. Das Geld habe er in einer Schublade aufbewahrt. Während er arbeitete, hatte jemand die Tür zur Wohnung aufgebrochen. Durchwühlt war in der Wohnung aber nichts, so dass der Eisverkäufer glaubt, dass kein Fremder am Werk war. Der Angeklagte habe zuvor dort mit ihm in der Nähe Eiscafés gewohnt und kenne sich aus. Weil er ihm nicht traute, habe er nach dem Auszug das Schloss ausgewechselt.

Der einzige weitere Mitbewohner war ein Arbeitskollege und hatte an dem Morgen gemeinsam mit dem Opfer gearbeitet. Beide hatten daher die Wohnung zur selben Zeit verlassen.

Die Richterin betonte, dass es Indizien gäbe, die für die Täterschaft des Angeklagten sprechen: Er sei an dem Morgen in der Nähe der Wohnung gesehen worden und kannte sich als ehemaliger Mitbewohner dort aus. Es bestehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es so war, wie in der Anklageschrift festgehalten, hieß es in der Urteilsbegründung. Es gebe aber keine unmittelbaren Tatzeugen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(bil)
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