Alpen Gefängnisstrafe - Polizist mit dem Unterhemd geschlagen

Alpen · Ein Mann aus Alpen schlug mit dem Unterhemd nach einem Polizeibeamten. Jetzt muss er für drei Monate ins Gefängnis. Bei der Tat hatte er 2,5 Promille Alkohol im Blut.

Das Rheinberger Amtsgericht hatte die Strafe gegen den 46-Jährigen in erster Instanz zur Bewährung ausgesetzt. Der Staatsanwalt meinte allerdings, hier müsse ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Grund dafür seien einschlägige Vorstrafen. Schon zwei Mal war der Alpener wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte aufgefallen und verurteilt worden, bevor es dann zu dem Vorfall auf der Polizeiwache in Kamp-Lintfort kam. Außerdem hatte der Angeklagte zur Tatzeit gleich zwei Mal unter Bewährung gestanden.

Es war im Januar vergangenen Jahres, als der bekennende Alkoholiker in Alpen aufgegriffen wurde. Ohne Licht war er in der Nacht mit dem Fahrrad unterwegs. Als die Beamten merkten, dass er betrunken war, nahmen sie ihn mit und brachten ihn zur Ausnüchterung nach Kamp-Lintfort. Als er sich entkleidete, schlug er dem Polizeibeamten mit seinem Unterhemd ins Gesicht. Wegen der Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad hatte er kurze Zeit später einen Strafbefehl erhalten und musste rund 1000 Euro zahlen.

Erst Monate später kam es zur Verhandlung vor dem Rheinberger Amtsgericht wegen der Widerstandshandlung. Die Richterin hatte ihm eine weitere Chance gegeben, unter anderem weil er eine Selbsthilfegruppe besucht. Der Staatsanwaltschaft reichte das nicht. "Er weiß, dass er unter Alkoholeinfluss Straftaten begeht und trinkt trotzdem" , so das Argument vor der Berufungskammer.

Es sei eine negative Botschaft, wenn man unter diesen Umständen die dritte Strafe zur Bewährung aussetze. Die Verteidigung hatte einen festen Arbeitsvertrag, momentane Abstinenz sowie regelmäßige Teilnahme an der Selbsthilfegruppe ins Feld geführt. Die Entscheidung fiel der Kammer schwer, betonte der Richter. Der Mann sei sein Alkoholproblem allerdings nicht nachhaltig angegangen.

(bil)
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