Rheinberg Gericht: Drogenfunde deuten auf Handel

Rheinberg · Berufungsverfahren gegen einen Rheinberger, bei dem Marihuana und Haschisch gefunden wurden.

In einem seit gestern laufenden Berufungsverfahren hofft ein Mann aus Rheinberg auf ein milderes Urteil. Der Mann war im April vor dem Schöffengericht wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Insgesamt ging es um rund 400 Gramm Marihuana und Haschisch.

Der 41-Jährige wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern und ließ seinen Verteidiger reden: "An dem Besitz kommt man natürlich nicht vorbei, aber das Handeltreiben ist unzutreffend", sagte er. Das Schöffengericht war in erster Instanz davon ausgegangen, dass der Rheinberger einen Teil der Drogen für den eigenen Konsum benötigte und einen Teil verkaufte.

Ein Polizeibeamter berichtete von der Wohnungsdurchsuchung in Rheinberg. Man habe das Haus umstellt und geklopft. Die Lebensgefährtin öffnete, der Angeklagte schlief noch. Als sie ihn weckten, gab er sofort zu, Betäubungsmittel im Haus zu haben, unter anderem in einer kleinen gelben Plastiktonne und in einem Schuhkarton. Außerdem wurde im Schlafzimmer eine Liste mit Namen, drei Mobiltelefone und 2000 Euro in kleinen Scheinen gefunden.

Der Beamte sprach von einer dealertypischen Stückelung und einer Kundenliste. Auch seien Plastiksäcke in einem Schrank gefunden worden, die auf das Verpacken von Drogen schließen ließen. Auf Nachfrage der Verteidigung, ob es sich nicht um Baustoffsäcke handelte sagte der Zeuge, dass offensichtlich renoviert wurde. Der Richter folgerte, dass Betäubungsmittel in so erheblichem Umfang in Kombination mit den Listen und dem Bargeld sehr wohl auf einen Handel hindeuten. Für jedes einzelne Indiz könne man zwar eine andere Erklärung finden, für so viele zusammen aber nicht. Außerdem seien ähnliche Baustoffsäcke mit Fingerabdrücken des Angeklagten bei einem inzwischen verurteilten Täter aus dem Drogenmilieu sichergestellt worden. Auch der Staatsanwalt sprach von einer Vielzahl an Indizien.

Der Rheinberger war bereits in der Vergangenheit wegen Einfuhr, Besitzes und Erwerbs von Betäubungsmitteln verurteilt worden. Zuletzt hatte ihn das Landgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung zu vier Jahren Haft verurteilt. Zur Tatzeit stand er noch unter Führungsaufsicht. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

(bil)
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