Alpen Gericht weist Alpener in die Psychiatrie ein

Alpen · Der 68-Jährige wurde vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung in Pflegeheimen freigesprochen.

Die Auswärtige Strafkammer in Moers hat einen Mann aus Alpen vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung in Pflegeheimen freigesprochen. Die Taten habe er zwar begangen, aber er sei möglicherweise nicht schuldfähig. Das Gericht hat die Unterbringung des 68-Jährigen in der Psychiatrie angeordnet.

Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den an Parkinson erkrankten Mann vom Vorwurf des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen frei. Ein Fall wurde eingestellt. Der Beschuldigte hatte die Taten weitgehend eingeräumt. In einem Pflegeheim in Kamp-Lintfort war er im September 2013 über das Gitter in das Bett einer Wachkomapatientin geklettert und von einer Mitarbeiterin erwischt worden. Nach dem Übergriff war er in ein Pflegeheim in Alpen gebracht worden. Dort hatte er im April 2015 eine demenzkranke Frau zum Teil entkleidet, als eine Pflegerin ihn stoppte.

Ein weiterer Vorwurf wurde eingestellt. Man könne nicht mit Sicherheit sagen, ob sich eine weitere Patientin in Alpen selber entkleidete, als der Mann im Raum war. Auch sei nicht zu klären, ob die Frau widerstandsunfähig war. Der Staatsanwalt sprach von einer weiteren Grenzüberschreitung im August, die nicht verfolgt wurde.

Die Entscheidung sei der Kammer schwergefallen, sagte der Richter. Er sprach von einem tragischen Fall. Die Medikamente, die dem Mann helfen, die durch seine Parkinsonerkrankung hervorgerufenen Störungen zu lindern, erhöhen den Sexualtrieb und beeinflussen die Impulskontrolle. Für diese Nebenwirkung des Medikaments könne der Angeklagte nichts. Er wisse, dass sein Verhalten falsch war, habe dies aber nicht oder kaum steuern können.

Zum Schutz anderer Patientinnen im Pflegeheim müsse man ihn unterbringen. Alternativ hätte er triebhemmende Mittel nehmen können. Das wollte der 68-Jährige wegen der erheblichen Nebenwirkungen nicht. Der Verteidiger hatte sich gegen eine Unterbringung seines Mandanten ausgesprochen.

(bil)
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