Alpen Handfester Streit in der Asylunterkunft

Alpen · Ein Afrikaner schlägt mehrfach auf einen Afghanen ein. Er muss 500 Euro Geldstrafe zahlen.

Mit einer handfesten Auseinandersetzung in einem Asylbewerberheim in Alpen musste sich gestern das Rheinberger Amtsgericht befassen. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gegen einen Afrikaner bestätigte sich nicht. Der 24-Jährige muss lediglich wegen Körperverletzung 500 Euro Geldstrafe zahlen.

Er hatte zugegeben, einem Mitbewohner aus Afghanistan mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Die Hintergründe blieben offen. Der 24-Jährige hatte nach eigenen Angaben am Tattag mit seinem Laptop in der Gemeinschaftsküche gesessen und per Internet Kontakt zu seiner Familie aufgenommen. Das habe den Mitbewohner so sehr gestört, dass er drohte, den Laptop aus dem Fenster zu werfen. "Ich wollte mir das von ihm nicht vorschreiben lassen", sagte der Angeklagte. Er habe nicht einsehen wollen, warum er während der Zubereitung des Essens nicht den Laptop mitnehmen dürfe.

Schließlich sei der Empfang in der Küche besonders gut. Nach einem verbalen Streit habe er sich schon umgedreht, als der Mitbewohner ihm am Hemd zog und ihm kräftig in den Hintern trat. "Da habe ich mich umgedreht und ihn geschlagen", räumte er ein. Die Richterin bewertete das als unangemessen heftige Reaktion, zumal der Geschädigte mit dem Kopf auf den Boden schlug und eine Platzwunde und blaue Flecken davontrug.

Der Geschädigte schilderte die Situation anders. Um den Laptop sei es bei dem Streit gar nicht gegangen, darüber habe man an einem ganz anderen Tag gesprochen. Im Januar vergangenen Jahres sei es nur darum gegangen, dass der Angeklagte nach Benutzung der Küche nie aufräumt. "Ich sagte nur, er soll seine Sachen wegräumen", erklärte er. Dann habe der Mann ohne Vorwarnung zugeschlagen. Genau gesehen habe er nicht, wer zuschlug, da er mit dem Rücken zu dem Angeklagten stand, relativierte er seine Aussage. Mit dem Geständnis des Angeklagten, zugeschlagen zu haben, gab's keine Zweifel.

Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen, weil der 24-Jährige die Tat gemeinsam mit einem anderen begangen haben sollte. Der 23-Jährige konnte sich nicht mehr erinnern, ob einer der Umstehenden seine Arme festhielt, als er geschlagen wurde.

(BL)
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