Rheinberg Hundebiss kostet Frauchen 400 Euro

Rheinberg · Weil ihr Pflegehund eine Rentnerin gebissen hat, muss eine Frau aus Rheinberg jetzt 400 Euro Strafe zahlen. Das Rheinberger Amtsgericht erkannte gestern auf fahrlässige Körperverletzung. Die 51-Jährige hatte gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt und ihre Schuld bestritten.

"Die Behauptung, dass der Hund nicht beißt, ist kein Argument", sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft gestern in der Verhandlung vorm Amtsgericht. Er hielt die Schilderung des 71-jährigen Opfers für glaubhaft. Sie hatte ausgesagt, dass drei Hunde plötzlich auf sie zu gerannt seien und einer von ihnen zugebissen habe. Der Staatsanwalt riet der Beschuldigten, ihren Einspruch zurückzunehmen und kündigte für den Fall fehlender Einsicht an: "Es wird teurer!"

Die 71-jährige Rentnerin hatte den schmerzhaften Vorfall vom Januar nachvollziehbar geschildert. Direkt nach dem Mittagessen sei sie zum Spaziergang aufgebrochen. Es sei wegen des schlechten Wetters kaum jemand unterwegs gewesen. An der Wilhelmstraße habe sie aufgeregtes Hundegebell gehört und das Rufen einer Frau. "Aus einem Privatweg kamen drei Hunde geschossen. Der Größere sprang mich an und biss mir in den Unterschenkel", berichtete die Frau. Er habe so fest an ihrem Bein gehangen, dass sie den Hund regelrecht hatte abschütteln müssen. Es habe etwas gedauert, bis sie einen heftigen Schmerz gespürt habe.

Deshalb war sie erst Minuten später zu dem Auto gegangen, in das die 51-Jährige gerade mit ihrem Begleiter einstieg. Als sie ihr mitgeteilt habe, dass einer der Hunde sie gebissen habe, hätte der Mann sie sogar ausgelacht. Darüber sei sie so wütend gewesen, dass sie daraufhin Anzeige erstattet hatte. Die Verletzung konnte man noch zwei Wochen später sehen, auch jetzt schmerze die verheilte Bisswunde noch, sagte die Rentnerin.

Die Angeklagte sagte vor Gericht, es habe sich um einen Pflegehund gehandelt, der nicht versichert gewesen sei. Erst nach dem betrüblichen Vorfall habe sie das Tier offiziell übernommen. Sie nannte die Anklage haltlos. Die Tiere hätten umzäunte Grundstück gar nicht verlassen können.

Nach einer kurzen Beratung mit ihrer Anwältin zog sie den Widerspruch am Ende der Beweisaufnahme jedoch zurück.

(BL)
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