Rheinberg Hundehalter: Stadt soll härter durchgreifen

Rheinberg · Daniel Daus aus Rheinberg beklagt, dass sein Labrador von einem nicht angeleinten Hund heftig gebissen wurde. Die Halterin sei uneinsichtig.

Labrador Django geht es körperlich inzwischen wieder gut. Die Wunden, die ihm ein anderer Hund zugefügt hatte, sind bis auf eine Riesennarbe verheilt. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung hat die Haftpflichtversicherung der Hundehalterin weitestgehend übernommen, deren Vierbeiner mitten auf einer stark frequentierten Straße im Stadtkern zugebissen hatte. Dennoch ist Daniel Daus, Djangos Besitzer, nach wie vor verärgert. "Ich habe den Vorfall beim Ordnungsamt angezeigt, doch dort handelt man unverhältnismäßig", moniert der 51-Jährige.

Der Beißvorfall sei alleine darauf zurückzuführen, dass die Dame ihrem Hund weder eine Leine noch einen Maulkorb angelegt hatte und dies auch bis heute nicht tue, so Daus. Gleich mehrfach habe er sowie eine weitere Zeugin das dokumentiert und beim Ordnungsamt gemeldet. Passiert sei nur wenig.

"Das ist umso schlimmer, als dass mir die Sachbearbeiterin bestätigt hat, dass es für das Halten dieser Rasse einer Sachkundeprüfung bedarf, die die Dame abgebrochen hat", empört sich der 51-Jährige. Er ist überzeugt: "Man muss der Dame den Hund entziehen." Das ist für die Stadt allerdings immer das letzte Mittel. Auch den Vorwurf der zu geringen Maßnahmen, den Daus erhebt, lässt die Stadt nicht gelten. So hatte der angezeigte Beißvorfall für die Hundehalterin sehr wohl Konsequenzen. "Wir haben hier ein Bußgeld verhängt und deutlich darauf hingewiesen, dass für das Tier Anlein- und Maulkorbpflicht besteht", so Jonny Strey, Leiter des Ordnungsamtes.

Auch einer weiteren Beschwerde von Daus sei man nachgegangen. Daniel Daus hatte ein Foto vorgelegt, das den betreffenden Hund zeigte - erneut ohne Maulkorb, nur mit "Halti", einer ergänzenden Führvorrichtung, unbeaufsichtigt angeleint vor einer Bäckerei. "Daraufhin wurde die Hundehalterin angewiesen, den Hund vorzuführen", erläutert Strey. Der Hund war pflichtgemäß angeleint; es galt zu klären, ob Maulkorb und ,Halti' in der Wirkung identisch sind. "Wir haben in diesem Fall entschieden, dass ein ,Halti' angemessen ist", sagt der Ordnungsamtsleiter.

"Wir gehen allen diesen Anzeigen bzw. Beschwerden nach und reagieren - mit Augenmaß und nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit", betont Ordnungsamtsleiter Jonny Strey.

Dies sieht Daniel Daus anders: Er glaubt nicht, dass die Ordnungsbehörde über genügend fachliche Kompetenz verfügt, um beurteilen zu können, ob ein Hund, der blutig zugebissen hat, dies nicht wieder tut, wenn er nicht verantwortungsvoll gehalten wird. "Ein geringes Bußgeld und ein paar mahnende Worte haben offensichtlich keine erzieherische Wirkung. Dieser immens kräftige und in gewissen Situationen hochaggressive Hund ist nach wie vor eine Gefahr für Mensch und Tier in Rheinberg", sagt Daniel Daus.

(RP)
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