Alpen Klare Regeln für Karnevalsumzüge

Alpen · Kurz bevor die närrischen Tage auf ihren Höhepunkte zusteuern, weist der Fachbereich Ordnung im Rathaus zu den vom 10. bis 12. Februar in der Gemeinde stattfindenden drei Karnevalszügen darauf hin, dass wie in den Vorjahren auf und an den närrischen Lindwürmern am Nelkensamstag in Menzelen, am Tulpensonntag in Alpen und am Rosenmontag in Veen wiederein absolutes Glasverbot gilt.

Das heißt für alle Jecken im Zug und am Straßenrand, dass das Mitführen oder der Verkauf jeglicher Art von Getränkebehältnissen aus Glas vor und während der Züge strengstens untersagt sind.

Dies gilt im Übrigen auch für das Mitführen und die Benutzung von mobilen Beschallungsanlagen - nur Zugteilnehmer sind davon ausgenommen. Für den Alpener Kinderkarnevalszug am Tulpensonntag ist nach den negativen Begleiterscheinungen 2015 zudem auch im dritten Jahr in Folge ein Alkoholverbot angeordnet. Mitführen, Verzehr und Verkauf von alkoholischen Getränken außerhalb geschlossener Räume sind verboten. Bei allen Zügen sind Polizei, Fachbereich Ordnung und Sicherheitsdienste im Einsatz, so dass Kontrollen verstärkt stattfinden und bei Verstößen auch Platzverweise erteilt werden.

Ordnungsbehörde, Polizei und die beteiligten Vereine haben sich im Vorfeld auf diese Maßnahmen verständigt und bitten alle Zugteilnehmer und Besucher um Verständnis und Beachtung der Regeln.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort