Alpen Mann muss für Blumen an die Frau 1200 Euro Strafe zahlen

Alpen · Weil ein Mann aus Alpen seiner Frau zum Hochzeitstag Blumen geschenkt hat, muss er nun eine saftige Strafe zahlen. Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung von 1200 Euro.

Grund: Dem 41-Jährigen war es zuvor per Gerichtsbeschluss verboten worden, sich seiner Ehefrau zu nähern. Da half auch der gute Wille, sich mit Blumen zu versöhnen, nichts.

Innerhalb von nur neun Tagen hatte der Alpener sechsmal gegen die richterliche Anordnung verstoßen, sich dem Haus der Frau nicht zu nähern. Mindestens 20 Meter Abstand muss er halten, wenn er die Kinder abholt. Auch Anrufe waren ihm untersagt. Im Juli 2016 ging er dennoch zu ihr, schenkte ihr ein Meerschweinchen und einen Blumenstrauß zum Hochzeitstag. Das Abholen und Zurückbringen der gemeinsamen Kinder nahm er immer wieder zum Anlass, gegen die Regeln zu verstoßen. Das Amtsgericht Rheinberg hatte den Alpener wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in sechs Fällen zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt.

Dagegen legte er Berufung ein. Die kleine Strafkammer des Landgerichts Kleve verwarf gestern zwar die Berufung, halbierte aber die Geldstrafe, weil der Mann von Sozialleistungen lebt.

Das Amtsgericht hatte im Mai 2016 ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt. Das Gewaltschutzgesetz sollen Opfer vor häuslicher Gewalt schützen. Polizeibeamte können nach Übergriffen ein Rückkehrverbot in die gemeinsame Wohnung aussprechen.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort