Rheinberg Messerstecher muss für fünfeinhalb Jahre in Haft

Rheinberg · Somalier (28) ist Montag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Schwurgericht sah aber strafmindernde Umstände. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde der Somalier Mohamud A. (29) gestern auf der Schwanenburg zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt. Das Schwurgericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwältin, die sieben Jahre und sechs Monate beantragt hatten.

Zwar seien die traumatischen Erlebnisse auf der Flucht und die fehlenden Zukunftsperspektiven des 29-Jährigen, der weder schreiben noch lesen und nur etwas rechnen kann, strafmildernd zu werten, so die Vertreterin der Anklage. Allerdings habe das Opfer nur durch Zufall überlebt: Der Messerstich direkt neben der Halsschlagader hätte auch zum Tod führen können. Der Vertreter des Nebenklägers schloss sich der Forderung der Staatsanwältin an: "Der Angeklagte wusste, was er tat. Hätte er Ismail nur verletzten wollen, hätte er den Rücken oder Arm ausgesucht."

Der Verteidiger hielt zwei Jahre und acht Monate "wegen Körperverletzung in minderschwerem Fall" für angemessen. Er sah weder Heimtücke noch Totschlag als gegeben: "Hätte er töten wollen, hätte er ein spitzes Messer genommen oder nach dem ersten Stich mit dem Besteckmesser weiter zugestochen."

Das sah die Kammer anders. Richter Ruby ließ noch einmal den Tat-Tag Revue passieren: Am Vormittag des 22. Januar war es in einem Zimmer in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Orsoy, das sich der Angeklagte mit dem späteren Opfer, dem Landsmann Ismail M. und vier weiteren Asylsuchenden teilte, zum Streit gekommen. Es ging um einen schmutzigen Tisch. Die Auseinandersetzung endete damit, dass Ismail M. vor Zeugen dem Angeklagten mit der Faust ins Gesicht schlug. Mohamud A. habe den Schlag als tiefe Demütigung empfunden.

Gegen 18 Uhr kam es dann im Speisesaal zu der Tat: Mohamud A. stellte sich an der Essensausgabe an, belud sein Tablett mit dem gefüllten Teller und einem Becher Kaffee, ging zu dem Tisch, an dessen Ende Ismail M. aß. Der Angeklagte griff das Besteckmesser, ging ans Tischende und stieß es dem Opfer von hinten in den Hals. Dadurch habe der Angeklagte den Tod billigend in Kauf genommen. Die Tat wurde von einer Kamera, die im Speisesaal installiert ist, gefilmt.

Rechtlich betrachtet, sei das ein versuchter Mord, so Richter Ruby. So sei auch Heimtücke gegeben: Der Angeklagte habe die Ahnungslosigkeit des ihm körperlich überlegenen Opfers ausgenutzt. "Dass Stiche in den Hals zum Tode führen können, ist auch in Somalia bekannt", so der Vorsitzende Richter. Aber die Kammer ging nicht davon aus, dass der Angeklagte die Absicht hatte zu töten. Für Mohamud A. spreche, dass er bisher nicht straffällig geworden sei und weitgehend geständig war. Strafmildernd bewertete das Gericht, dass das spätere Opfer den Angeklagten vorher geschlagen habe. Zudem sei Mohamud A. wegen der Entfernung zur Heimat und fehlender Deutschkenntnisse in besonderem Maße haftempfindlich.

Das letzte Wort hatte der Angeklagte, der in den vier Prozesstagen die Tat nie bestritten hatte, sich allerdings nicht erinnern konnte, dass er zugestochen hat. "Ich bin zu Gast in Deutschland. Ich wollte keinen Menschen töten", ließ er durch den Dolmetscher übersetzen. "Seit acht Jahren bin ich in Europa, seit sieben Jahren versuche ich, mir hier ein Leben aufzubauen, seit acht Monaten sitze ich in Haft".

Die Verteidung hat Revision angekündigt.

(jas)
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