Rheinberg Neues Jagdgesetz: Jäger bangen um Federwild-Bestand

Rheinberg · Probleme bei der Fuchsjagd und die Pflicht, Katzen bei den örtlichen Fundämtern abzugeben, werden als Folgen genannt.

Mehr als ein Jahr ist es nun her, dass in Nordrhein-Westfalen ein neues Jagdgesetz beschlossen wurde. Die Jägerschaft hatte viele Punkte der Neufassung bekämpft. Wie sieht nun die Bilanz der Grünröcke nach einem Jahr aus?

"Wir mussten uns in mehreren Punkten anpassen", sagt Marcell Schüren, Vorsitzender des Hegerings Lintfort-Neukirchen. Das betreffe unter anderem die Jagd mit Fallen und die Baujagd, die nun größtenteils verboten sind. Doch gerade das Verbot der Baujagd hat aus Sicht der Jäger ungünstige Auswirkungen. "Die Bejagung des Fuchses wird dadurch erschwert." Und das habe wiederum Einfluss auf den Bestand des Federwilds, das durch den Fuchs bekanntlich bejagt wird.

Wie Alfred Nimphius aus Rheinberg, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel, mitteilt, gibt es deshalb schon erste Ausnahmen von dem Gesetz. "In manchen Bezirken im Kreisgebiet ist die Baujagd wieder erlaubt worden." Für ihre Skepsis gegenüber dem neuen Gesetz nennen die Jäger noch andere Gründe.

Da ist zum Beispiel das Problem der vielen verwilderten Katzen. Wenn Jäger Katzen als "Beifang" in Lebendfangfallen finden, sind die kommunalen Fundbüros dazu verpflichtet, die Tiere anzunehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. "In manchen Ordnungsämtern gibt es deswegen schon Ärger", berichtet Alfred Nimphius. Die Ämter haben in der Regel keine andere Wahl, als die Tiere in Heimen unterzubringen. "Dann werden sie gechippt und wieder in die freie Natur ausgesetzt." Für die Jäger ist dies ein Beispiel, dass das neue Gesetz nicht gut durchdacht ist. Schließlich seien die Kommunen schon finanziell belastet genug.

Nun, zumindest in der Stadtverwaltung von Neukirchen-Vluyn gebe es noch keine Katzenschwemme, versichert Stadtsprecher Frank Grusen. "Bei uns ist bislang kein Exemplar abgegeben worden."

Eine andere juristische Entscheidung, die den Jägern zu denken gibt, wurde auf EU-Ebene im Jahr 2012 gefällt und ist seit 2013 auch in Deutschland rechtskräftig. Demnach können Grundstücksbesitzer aus ethischen Gründen die Jagd auf ihrem Grund und Boden verbieten und sich somit aus den Jagdgenossenschaften ausklinken. "Die Hürden sind allerdings ziemlich hoch", meint Marcell Schüren. Zudem müssten die Grundstückseigentümer bedenken, dass sie für Wildschäden auf ihren Flächen dann verantwortlich sind. Vielleicht ist das der Grund dafür, dass die Zahl der Anträge bislang überschaubar ist. "Bei der Unteren Jagdbehörde sind 21 Anträge eingegangen", erklärt Kreissprecherin Anja Schulte. "Davon sind bislang zwei rechtskräftig. Vier Anträge wurden wieder zurückgenommen, in einem Fall wegen eines Todesfalles."

(s-g)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort