Rheinberg Pure Phantasterei

Rheinberg · Alpener Ehepaar wurde jetzt verurteilt, weil es drei Anleger um insgesamt 40 000 Euro betrogen hatte. In der Verhandlung erklärte der Angeklagte, er selbst habe den größeren Schaden erlitten.

Im Kirchenchor knüpfte ein Anlagebetrüger aus Alpen Kontakte zu seinen Geldgebern. Jetzt hat das Moerser Schöffengericht den Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Seine Frau wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 80 Sozialstunden verurteilt.

Dicke Gewinne

Die beiden hatten drei Geschädigte um insgesamt 40 000 Euro gebracht. Dabei hatten sie versprochen, das Geld in sichere Projekte zu investierten und dicke Gewinne angekündigt. Das ganze sei nicht "seriöses Geschäftsgebaren" sondern "Phantasterei" gewesen, glaubte das Gericht. Der Mann hätte seine Kunden über das Risiko aufklären müssen. Ein Ehepaar aus Sonsbeck erklärte, es sei mit dem Angeklagten befreundet gewesen und habe ihm vertraut. Andernfalls hätte man kein Geld investiert. Der Angeklagte habe sie nahezu gedrängt, sich an dem Geschäft zu beteiligen. Das Geld sollte auf ein Schweizer Bankkonto überwiesen werden und in einen Pool fließen, der Projekte finanziert.

Auch ein Mann aus Duisburg hatte sich vom überzeugenden Auftreten des Alpeners blenden lassen. Er hatte an eine sichere Geldanlage geglaubt. Den Geschädigten sei zugesichert worden, dass es sich um eine sichere Geldanlage handelt. Ein Kapitalschutz sei garantiert, so das Versprechen.

Statt dessen war das Geld auf das Konto der Gesellschaft in Berlin geflossen, die von den Angeklagten geführt wurde. Davon hatten sie unter anderem laufende Zahlungen bestritten, stellte das Gericht fest. Der Angeklagte gab an, er sei selbst getäuscht worden. Zuvor habe er das Angebot eingehend geprüft: "Wir haben 10 000 Euro angelegt und 20 000 Euro zurückbekommen", erklärte er. Deshalb habe er sich sicher gefühlt. "Wir hätten 320 000 Euro erhalten, wenn alles richtig funktioniert hätte", war er überzeugt. Unerwartet habe es aber Verzögerungen gegeben, das Problem liege in der Schweiz.

Mit harter Arbeit

"Wenn das so einfach wäre, würden wir nicht alle unser Geld mit harter Arbeit verdienen müssen", kommentierte die Richterin seine Erklärungen. Dem 60-Jährigen fehle jede Unrechtseinsicht, folgerte sie. Noch vor der Urteilsverkündung hatte er beklagt, dass er selbst den größten Schaden davontrug. Ihm sei schließlich wegen des Misslingens der Geschäfte ein Gewinn von 300 000 Euro entgangen.

Schon in der Vergangenheit war er mehrfach mit Straftaten im Wirtschaftsbereich aufgefallen. Seiner Ehefrau glaubte die Richterin, dass sie nicht habe betrügen wollen. Sie habe lediglich "als Strohfrau" die Geschäftsführung übernommen.

(RP)
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