Rheinberg Rechnung nach 35 Jahren

Rheinberg · Rolf Winkels Garage an seinem Haus in Alpsray wurde 1975 gebaut. Jetzt s hat der Kreis Wesel ihm 350 Euro für die Einmessung in Rechnung gestellt. Ein normaler Vorgang, sagt die Kreisverwaltung.

Rolf Winkel lebt in Rheinberg-Alpsray an der Narzissenstraße. Zu seinem Haus gehört auch eine Garage. "Die wurde 1975 gebaut, also vor 35 Jahren", berichtet der Senior. Inzwischen sei die Garage durch die Bergsenkungen schon recht ramponiert und in keinem allzu guten Zustand mehr. Umso mehr habe es ihn geärgert, dass er jetzt von der Kreisverwaltung in Wesel eine Rechnung über 350 Euro für die Einmessung der Garage erhalten hat.

Gottes Mühlen mahlen langsam

"Es heißt ja, ,Gottes Mühlen mahlen langsam'", so Rolf Winkel. "Aber der Kreis tut es auch. Im Mai 1976 erhielt ich die Schlussabnahme von der Stadt Rheinberg, die dies gleichzeitig auch dem Kreisbauamt und dem Katasteramt mitteilte. Jetzt erhalte ich die Aufforderung, meine Garage einmessen zu lassen. Bei einem Telefonat mit dem Kreis sagte man mir, nach so langer Zeit könne man keine Unterlagen mehr überprüfen. Vielleicht sei die Mitteilung damals auf dem Postweg verloren gegangen. Für diese Behördenschlamperei darf ich nun 350 Euro bezahlen."

Norbert Witte, beim Kreis Leiter des Fachbereichs Vermessung und Kataster, hat Verständnis für Rolf Winkels Verärgerung. Und der Alpsrayer sei kein Einzelfall: "Im gesamten Kreisgebiet findet die Überprüfung statt. Und zwar erst in jüngster Vergangenheit. Es ist technisch erst seit fünf bis acht Jahren möglich, diese Untersuchungen durchzuführen."

Mit Kartenmaterial ausgestattete Mitarbeiter arbeiteten sich nach und nach vor und seien vorrangig damit befasst, Erhebungen für die Führung der deutschen Grundkarten im Maßstab 1 : 500 0 vorzunehmen. Sie bringen parallel dazu auch die Katasterdaten auf den neuesten Stand. Folglich erhalten viele Haus- oder Garageneigentümer Post vom Kreis und reiben sich die Augen über die Beträge, die sie zu zahlen haben.

Die Rechnung kann bis zu 2000 Euro betragen, wenn der Wert der ein zu messenden Immobilien zwischen 600 000 und 1 000 000 Euro liegt. Im günstigsten Fall (bis zu 25 000 Euro) werden 250 Euro fällig.

Landes- und Katastergesetz NRW

Es gibt das Landes- und Katastergesetz NRW, das vorschreibt, dass alle Flurstücke und Gebäude dargestellt und beschrieben werden müssen. Wer ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, unterliegt der Einmessungspflicht. "Hierzu zählen auch Wintergärten, unterkellerte Terrassen und Stahlbeton-Fertiggaragen", heißt es in einer Ausführung des Kreises.

Wichtig: Unmittelbar nach der Fertigstellung hat der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte die Einmessung des Gebäudes selbstständig zu beantragen. Die Katasterbehörde kann in Einzelfällen auch über einen früheren Zeitpunkt entscheiden. Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sind gehalten, den Bauscheinen entsprechende Merkblätter beizulegen, um über diese Einmessungspflicht zu informieren. Bau- und Lagepläne reichen als Nachweis der Einmessung nicht aus.

(RP)
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