Rheinberg Schlägerei in Reichelsiedlung: Strafe bestätigt

Rheinberg · Das Landgericht blieb beim Urteil gegen einen Täter (24) wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung.

Das Urteil wegen des tätlichen Angriffs auf einen Familienvater in der Reichelsiedlung ist jetzt in zweiter Instanz vor dem Landgericht bestätigt worden. Ein 24-Jähriger hatte sich gegen seine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zur Wehr setzen wollen. Das Amtsgericht in Rheinberg hatte ein halbes Jahr Haft auf Bewährung verhängt.

Vor etwa anderthalb Jahren war ein Mann, der mit Lebensgefährtin und Kind aus einem Supermarkt kam, von zwei Tätern zusammengeschlagen worden. Ein Tritt in das Gesicht des am Boden liegenden Angeklagten hinterließ ein deutliches Sohlenprofil. Einblutungen im Gesicht sowie Prellungen waren die Folge. Der 24-Jährige wollte zu den Vorwürfen vor Gericht keine Stellung nehmen und ließ die Zeugen reden.

Das 31-Jährige Opfer berichtete, der Angeklagte sei am Tattag plötzlich mit dem Auto angerast gekommen, ausgestiegen und habe ihn zu einem Gespräch aufgefordert. Ein Stück sei man gemeinsam gelaufen, dann habe der Mann ohne Vorwarnung zugeschlagen.

Von hinten sei ihm die Kapuze über den Kopf gezogen worden, und er habe weitere Schläge und einen Tritt erhalten, wohl vom Mittäter. Grund seien Auseinandersetzungen, weil der 31-Jährige drohte, wegen des Drogenverkaufs an Minderjährige durch den Mittäter zur Polizei zu gehen.

Eine Passantin hatte beobachtet, wie die Freundin des Opfers ihren Kinderwagen ungesichert zurückließ und in die Richtung rannte, wo die Auseinandersetzung stattgefunden haben muss. Das meiste habe sie nicht gesehen. Ganz genau könne sie sich aber erinnern, dass der 24-jährige Angeklagte dem Opfer mit einem Karatesprung in den Rücken fiel.

Ein als Mittäter verurteilter 20-Jähriger dementierte allerdings, dass es die Tat gegeben hatte. Das Rheinberger Amtsgericht habe ein falsches Urteil gefällt. Die gefährliche Körperverletzung habe es nie gegeben. Den gegen ihn verhängten Freizeitarrest habe er nur akzeptiert, weil seine Mutter ihm dazu geraten hatte. "Das ist überhaupt nicht nachzuvollziehen", lautete der Kommentar des Richters.

Die Staatsanwältin deutete an, dass der Mittäter nun möglicherweise mit einem Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage rechnen muss.

Die Kammer sah am Ende der Beweisaufnahme keine Anhaltspunke für eine Fehlentscheidung des Amtsgerichts. Die Berufung wurde verworfen.

(bil)
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