Rheinberg Überfall auf 90-Jährige: Rheinberger soll in Haft

Rheinberg · Das Krefelder Landgericht hat einen Angeklagten wegen des Überfalls auf eine 90-jährige Frau verurteilt. Unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung soll der Rheinberger für sechs Jahre ins Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 46-Jährige und ein weiterer Täter die Frau in ihrem Wohnzimmer ausgeraubt und gefesselt hatten. Spuren an dem beim Überfall verwendeten Klebeband hatten zum Angeklagten geführt. Auch sein Stiefsohn hatte sich bereits wegen der Tat im Juli 2012, bei der mehrere tausend Euro erbeutet wurden, vor Gericht verantworten müssen. In erster Instanz war er verurteilt, vor der Berufungskammer allerdings freigesprochen worden. Beide Männer hatten angegeben, zur Tatzeit im Ausland gewesen zu sein.

Nach zahlreichen Verhandlungstagen und der Vernehmung mehrerer Zeugen aus dem Ausland sah die Kammer keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Dennoch gebe es viele Argumente von beiden Seiten, sagte der Richter. Man habe intensiv beraten müssen. Entscheidend sei allerdings die Gesamtwürdigung und die ließe keine Zweifel, dass der 46-Jährige an dem Überfall auf die Rentnerin beteiligt war. Die Spuren am Klebeband seien eindeutig die des Angeklagten. Außerdem wurden seine Abdrücke an mehreren Stellen des Klebebandes gefunden, das müsse beim Abwickeln durch den Täter geschehen sein. Zuvor hatte sich auch der Stiefsohn des Angeklagten wegen der Tat verantworten müssen. Vor dem Schöffengericht war der 25-jährige Rheinberger 2014 zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Kurz darauf hob die Berufungskammer das Urteil auf und sprach den jungen Mann nach dem Zweifelsgrundsatz frei.

Dass die Spuren des Stiefsohns am Klebeband sichergestellt worden, spreche nicht zwangsläufig dafür, dass er am Tatort war, hieß es in der Urteilsbegründung. Es seien mehrere Möglichkeiten denkbar, wie die Spuren dorthin gelangten.

Mehrere Möglichkeiten sah das Landgericht im Falle des Stiefvaters nicht. Auch überzeugten nicht seine Beteuerungen, er sei zur Tatzeit im Ausland gewesen, obwohl er entsprechende Stempel im Reisepass vorlegte. Mehrere Zeugen waren aus Belgrad gekommen, um vor Gericht den Besuch der Angeklagten zu bestätigen. Das reichte nicht aus. Auch der vom 46-Jährigen geschilderte Besuch eines Facharztes in Belgrad bestätigte sich nicht. Vielmehr verwundere es, dass keiner der Verwandten des Mannes eine eidesstattliche Versicherung über den Aufenthalt in Belgrad im Juli 2012 abgeben wollte, sagte der Richter. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatanwaltschaft. Der Verteidiger hatte einen Freispruch bezüglich des Überfalls in Krefeld beantragt. Das Opfer konnte drei Jahre nach der Tat keinen Beitrag zur Aufklärung leisten. Sie ist krank und ohne Erinnerung. Seit dem Überfall lebt sie in einem Seniorenheim.

(bil)
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