Rheinberg Verfahren um "Rempelei" wird eingestellt

Rheinberg · Ein Rentner stürzte, das Gericht spricht von einer Verkettung unglücklicher Umstände.

Der wöchentliche Kneipenbesuch endete für einen Rentner im Oktober mit einem Oberschenkelhalsbruch. Der Fall sollte gestern vor dem Rheinberger Amtsgericht aufgeklärt werden. Die Richterin stellte das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro ein.

Angeklagt war ein junger Rheinberger. Er stand im Verdacht, den Rentner im Thekenbereich kräftig und absichtlich geschubst zu haben. Der Mann war gestürzt und auf einen Barhocker gefallen. Der Angeklagte allerdings sagte, der 63-Jährige sei plötzlich aufgestanden und gegen ihn gestoßen. Zu Boden gegangen sei er nur, weil er so viel getrunken hatte. Das habe er keinesfalls beabsichtigt, beteuerte er. Er habe sich um den Verletzten nicht gekümmert, weil andere halfen und er selber schnell zum Taxi wollte.

Ein Zeuge dagegen schilderte den Vorfall anders. Er habe gehört, dass sich zuvor ein Disput zwischen den beiden entwickelt hatte, bei dem die Männer immer lauter wurden. Der Angeklagte habe geschimpft und den Älteren dann mit den Händen geschubst. Das habe er nicht als ein versehentliches Rempeln gewertet. Der Rentner gab an, er sei mit dem Vater des Angeklagten und einem weiteren Bekannten in der Gaststätte gewesen. Der Angeklagte habe sich immer wieder dazwischen gedrängt und ihn beleidigt. "Ich habe ihn zurechtgewiesen, bin aufgestanden und wollte vor die Tür", erinnerte er sich. Plötzlich sei er so gestoßen worden, dass er stürzte. Allerdings habe er nicht genau sehen können, ob es ein gezielter Stoß war, sagte er auf Nachfrage. Der sei nämlich von hinten gekommen. Die Richterin regte eine Einstellung an. Dass der Angeklagte den anderen Gast verletzte, sei unstreitig. Es komme allerdings auch eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Da sei eine Einstellung gegen Geldauflage möglich. Es handele sich wohl auch um eine Verkettung unglücklicher Umstände. Möglicherweise wäre ein Mann mit kräftigerer Statur nicht zu Boden gegangen. Auch der Alkoholkonsum spiele eine Rolle. Dennoch wäre zu erwarten gewesen, dass er sich umgehend um den Verletzten kümmerte. Den Mann einfach wortlos zurückzulassen sei unanständig gewesen, mahnte die Richterin.

(bil)
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