Alpen Vor Gericht: Verdacht auf Scheinselbstständigkeit

Alpen · Der ehemalige Geschäftsführer eines Alpener Unternehmens soll vorsätzlich etwa 57.000 Euro Sozialabgaben nicht gezahlt haben. Dem Mann wird vorgeworfen, einen Arbeitnehmer über vier Jahre lang nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben.

Sein Mitarbeiter hatte zwar ein Gewerbe für einen Hausmeisterservice angemeldet. Tatsächlich arbeitete er jedoch bis zu 200 Stunden im Monat für die Firma. Der 63-Jährige gab vor Gericht an, dass er sich keiner Schuld bewusst sei. Er habe dem Selbständigen mehr bezahlt als allen anderen, damit dieser sich selber versichern und Zahlungen für die Altersvorsorge leisten könne.

Sein Ziel sei es keinesfalls gewesen, Geld zu sparen. Ursprünglich habe er auf den 28-Jährigen nur bei Bedarf als Springer zurückgreifen wollen. Es sei nicht geplant gewesen, dass er so oft arbeite. Auch habe er geglaubt, dass der Mann noch für eine andere Firmen arbeite. Außerdem sei der 28-Jährige nicht fest in den Schichtplan eingebunden gewesen und habe eigenständig Rechnungen erstellt.

Die Richterin hielt allerdings dagegen, dass die hohe Stundenzahl sehr wohl für eine Vollzeittätigkeit spreche. Der 28-Jährige bestätigte, jeweils selber Rechnungen für seine Arbeit erstellt und ein Gewerbe gehabt zu haben. Allerdings habe er tatsächlich - wie andere Angestellte auch - im Schichtbetrieb und nach Weisung gearbeitet.

Auch habe er nie entscheiden dürfen, wo er eingesetzt werde. Von Flexibilität, wie sie in bei Selbstständigkeit üblich sei, könne man nicht reden. Vielmehr habe er von Anfang an eine Festanstellung gewünscht. Das sei seitens der Firma abgelehnt worden. Jetzt soll ein Mitarbeiter des Hauptzollamtes gehört werden. Er soll anhand der Schichtpläne erklären, was für eine Scheinselbstständigkeit sprechen könnte. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

(BL)
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