Alpen Vorsicht, brünftige Rehe!

Alpen · Der Sommer ist da und damit die "Blattzeit". Das Rehwild wird brünftig - und unvorsichtig: Die Zahl der Wildunfälle steigt. Kreisjägerschaft und Revierförster warnen Autofahrer, achtsam zu sein.

 Die Paarungszeit der Rehe hat begonnen. (Archivbild)

Die Paarungszeit der Rehe hat begonnen. (Archivbild)

Foto: dpa, jst kno

Es ist wieder Blattzeit. So nennen Jäger die Brunftphase des heimischen Rehwilds. Ab Mitte Juli sind die Rehe etwa einen Monat lang paarungswillig. Das macht sie unvorsichtig - und zu einer Gefahr auf den Straßen. "Die Tiere sind dann buchstäblich blind vor Liebe und rennen auch am helllichten Tag auf die Fahrbahn", sagt Hanns-Karl Ganser vom Regionalforstamt Wesel. Dadurch steigt die Unfallgefahr erheblich an, Autofahrer sollten in den kommenden Wochen besonders vorsichtig fahren.

Das Rehwild ist die kleinste Art, die in Deutschland heimisch ist. In NRW gibt es Schätzungen zufolge ungefähr 60.000 Rehe. Wie viele im Kreis Wesel leben, ist nicht abschätzbar. Fest steht aber, dass im Jagdjahr 2016/17 (also vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017) insgesamt 2066 tote Rehe von den Jagdpächtern an die Weseler Kreisverwaltung gemeldet wurden. Davon waren 688, etwa ein Drittel, Verkehrsverluste. Sie starben also an den Folgen eines Autounfalls.

Aber auch für die Autofahrer kann ein solcher Unfall gefährlich sein. "Viele unterschätzen das", sagt Alfred Nimphius, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel, "ein Wildunfall kann lebensgefährlich sein." Wiege das Reh 20 Kilogramm, habe es bei einer Kollision mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern ein Auftreffgewicht von mehr als einer halben Tonne, sagt Nimphius. Um die Unfallgefahr zu mindern, bringen die Jäger im Kreis Wildwarnreflektoren an - und wollen die Autofahrer sensibilisieren.

Denn: Während der Brunftzeit kommt es unter alten und jungen Rehböcken immer wieder zu Territorialkämpfen. Auch dies kann dazu beitragen, dass die Tiere unvorsichtig sind. "Die Rehe sind nicht mehr nur vor allem in der Dämmerung unterwegs und sie queren auch stark befahrene Straßen", warnt Alfred Nimphius.

Kritisch ist es, wo die A 57 zwischen Alpen und Rheinberg das Waldgebiet Die Leucht durchzieht. Die Fahrbahn sei zwar abgezäunt, so Revierförster Christian Pfeifer. Aber da könnten durch Stürme beispielsweise Lücken gerissen worden sein, ergänzt Kollege Ganser. Bei dem Tempo auf der Autobahn eine unkalkulierbare Gefahr. In der Tat meldete die Autobahnpolizei bereits einen Wildunfall in diesen Wochen, der aber glimpflich ausging, sowie zwei verendete Rehe am Seitenstreifen.

Förster Pfeifer macht darauf aufmerksam, dass auch die Xantener Straße und die kleineren Wege durch und am Rande der Leucht von Wildwechsel im Liebesrausch bedroht seien. Es seien aktuell bereits eine Handvoll Wildunfälle gemeldet worden.

Sowohl die Kreisjägerschaft als auch die Hegeringe raten, auf waldigen Straßen das Tempo zu drosseln und Wildwechselschildern ernst zu nehmen. Besonders gefährlich seien Übergänge zwischen Wald und Feld. Auch sollten Autofahrer die Fahrbahnränder im Auge behalten. "Läuft ein Reh auf die Straße, muss man mit weiterem Wild rechnen", sagt Alfred Nimphius. In einem solchen Fall sollte der Autofahrer vorsichtig bremsen, abblenden und hupen. Dabei sollte man sich nicht selbst in Gefahr bringen, sondern das Lenkrad festhalten und nicht ausweichen.

Wenn es zu einem Wildunfall kommt, muss dieser gemeldet werden - nicht nur, wenn das Tier tot auf der Straße liegt. "Auch wenn das angefahrene Reh weiterläuft und keine Verletzungsspuren zeigt, kann es an inneren Verletzungen sterben", so Nimphius: "Auch hier gilt die gesetzliche Meldepflicht." Zuerst aber müsse die Unfallstelle gesichert werden, danach sollte die Polizei kontaktiert werden.

Diese kümmert sich um die Unfallmeldung und verständigt den Jagdpächter. Der muss den Wildunfall bestätigen, sonst zahlt die Versicherung nicht, erläutern Fachleute. Der Jagdpächter ist außerdem dafür zuständig, das tote Reh zu entsorgen. Dieses darf nicht einfach vom Autofahrer entsorgt werden - oder gar auf dem eigenen Teller landen. Das ist dem Gesetz nach nämlich Wilderei und somit strafbar. www.ljv-nrw.de

(RP)
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